© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 46/19 / 08. November 2019

Ein Kessel Buntes gegen Rechts
Maßnahmenpaket wegen Attentat in Halle: Die Bundesregierung sagt der „Haßkriminalität“ den Kampf an / Verschärftes Waffenrecht verärgert Sportschützen
Christian Vollradt

Den Worten Taten folgen lassen: Das sei wichtig nach dem versuchten Anschlag auf die Synagoge in Halle und den zwei anschließenden Morden, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), als er vergangene Woche gemeinsam mit seinen Kabinettskolleginnen, Justizministerin Christine Lambrecht und Familienministerin Franziska Giffey (beide SPD), das „Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Haßkriminalität“ vorstellte. Ausbrechen müsse man, so Seehofer, aus der Routine, die darin bestehe, erst Betroffenheit zu zeigen, nach Erklärungen zu suchen, um kurz darauf zur Tagesordnung überzugehen. 

Übergriffe in Ambulanzen zählen zur Haßkriminalität

Die Pläne der Bundesregierung sehen unter anderem vor, die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzämter sowie der Polizeien von Bund und Ländern zu intensivieren. Bundeskriminalamt und Bundesverfassungschutz sollen zudem personell für den verstärkten Einsatz gegen Rechtsextremismus aufgestockt werden. Das erfolge aber, so versicherte Seehofer, „on top“, also nicht zu Lasten der Ermittler, die sich etwa mit der islamistischen Gefahr beschäftigten. Aber der Minister ließ keinen Zweifel: „Die Bedrohungslage von rechts ist hoch!“

„Maßvoll, aber notwendig“, nannte die Justizministerin das Paket. Dazu gehöre die Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, wodurch die Betreiber von Plattformen wie Facebook verpflichtet werden sollen, in bestimmten strafbaren Fällen – etwa bei Volksverhetzung oder Mordaufrufen – die Beiträge nicht nur zu löschen, sondern an die Ermittlungsbehörden weiterzuleiten. Familienministerin Giffey konnte zudem verkünden, daß die Mittel gegen Extremismus, Rassismus und Antisemitismus in ihrem Haushalt „auf hohem Niveau“ erhalten bleiben. Das Förderprogramm „Demokratie leben!“ etwa soll bis 2023 mit jährlich 115 Millionen Euro finanziert werden. 

In das Maßnahmenpaket der Bundesregierung gehört auch, was nichts mit Rechtsextremismus zu tun hat. So soll der strafrechtliche Schutz der Strafrechtsparagraphen 113 und 115 (Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte oder Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen) auch auf medizinisches Personal von ärztlichen Notdiensten und in Notfall-ambulanzen ausgeweitet werden. Bisher galt dies – nach einer ersten Erweiterung vor zwei Jahren – für Rettungskräfte am Einsatzort, also beispielsweise Sanitäter oder Feuerwehrleute. Da man aber entsprechende Erfahrungen mit gehäuften gewalttätigen Übergriffen gemacht habe, sollen nun auch noch diejenigen geschützt werden, die in den Ambulanzen und in den Krankenhäusern Dienst tun. Denn „auch das ist Haßkriminalität“, sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums zur Begründung.

Ebenfalls auf der Agenda: Ein verstärkter Schutz von Kommunalpolitikern. Die zumeist ehrenamtlich tätigen Personen sollen künftig auch unter den 

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