© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 46/19 / 08. November 2019

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Kritik an Gerichtsurteil zu Hartz-IV-Kürzungen

Berlin. Die AfD hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, gemäß dem Kürzungen von Hartz-IV-Leistungen teilweise verfassungswidrig sind, scharf kritisiert. Der sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Rene Springer, sprach von einem „fatalen Signal“. „Mehr als ein Drittel aller Hartz-IV-Empfänger sind Ausländer. Die massenhafte Einwanderung in unsere Sozialsysteme ist in vollem Gange. Die Entscheidung setze „unverantwortliche Anreize für die weitere Armutsmigration nach Deutschland.“ Unterdessen kündigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil umfassende Reformen an. Es gehe jetzt darum, „einen gesellschaftlichen Konflikt, der so lange unser Land gespalten hat, zu befrieden“, sagte Heil. Der Sozialstaat müsse nicht nur „sein Tun verändern, sondern auch seinen Ton“. Dabei seien Sanktionen vom Urteil nicht grundsätzlich in Frage gestellt worden: „Es macht deutlich, daß es Mitwirkungspflichten und deren Durchsetzung auch weiterhin gibt.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag Kürzungen von Hartz-IV-Leistungen teilweise für verfassungswidrig erklärt. Bislang war es Jobcentern möglich, Hartz-IV-Empfängern die Gelder um 60 Prozent und mehr zu streichen, wenn sie zumutbare Arbeitsplatz- oder Förderungsangebote ausschlagen. Künftig können die Leistungen nur noch um 30 Prozent gekürzt werden. Einem Arbeitslosen dürften jedoch weiterhin geringwertige Tätigkeiten zugemutet werden, die nicht seinem eigentlichen Berufswunsch entsprechen. (ha)





BGH wirft Ministerium Verschleierung vor

BERLIN. Der Bundesrechnungshof hat dem Bundesumweltministerium vorgeworfen, Beraterverträge in großem Stil verschleiert zu haben. Das Ministerium von Svenja Schulze (SPD) soll zwischen 2014 und 2018 Unterstützungen für externe Dienstleister in Höhe von 600 Millionen Euro angefordert haben, berichtet der Spiegel. Dazu habe der Rechnungshof 76 Stichproben der fast 850 Aufträge untersucht. Bei 44 von ihnen habe es sich um externe Beraterverträge gehandelt, bei denen es keine Prüfung der Wirtschaftlichkeit gegeben habe. Die Beamten der Bonner Behörde hatten laut Spiegel Schwierigkeiten, den genauen Umfang der Aufträge zu ermitteln, da das Ministerium mitgeteilt habe, „es führe keine übergreifenden Aufzeichnungen, die alle vom Bundesrechnungshof (BHR) gewünschten Informationen enthalten“. Solche Aufzeichnungen seien „entbehrlich“. Das Ministerium widersprach den Vorwürfen. Es sei dabei um die Klärung wissenschaftlicher Fachfragen gegangen, die nicht als Beraterdienstleistungen definiert seien. „Der BRH gewichtet hier eventuell sein eigenes Interesse, den Bericht noch in die laufenden Haushaltsberatungen einzuspielen, höher als das Interesse an einem fairen kontradiktorischen Verfahren“, heißt es aus dem Ministerium. (ls)