© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 46/19 / 08. November 2019

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SPD-Kahrs: Karlsruhe soll AfD überprüfen 

BERLIN. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs hat sich dafür ausgesprochen zu prüfen, ob die AfD verfassungsfeindlich ist. Er fordere alle Parteien im Bundestag auf, einen Antrag „hinzukriegen, damit sich das Bundesverfassungsgericht darüber unterhält, ob die AfD verfassungsgemäß ist oder nicht“, sagte er der Bild-Zeitung. Er zeigte sich erfreut darüber, daß man neue Stellen für den Verfassungsschutz beschließe, „die im Kampf gegen Rechts eingesetzt werden, damit man das mal in den Griff kriegt“. Der Sozialdemokrat betonte vor dem Hintergrund neuer Morddrohungen gegen führende Grünen-Politiker, die AfD sei für die Verrohung in der Gesellschaft verantwortlich. Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatte Kahrs für ein AfD-Verbot plädiert. (ag)





Kritik an Verbleib Gedeons in der AfD 

BERLIN. Der AfD-Bundesvorsitzende Jörg Meuthen hat nach dem abermals gescheiterten Ausschlußverfahren gegen den baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon das deutsche Parteienrecht kritisiert. Der Vorgang zeige erneut, „daß das derzeitige deutsche Recht Parteiausschlüsse selbst in offenkundigsten Fällen einer Parteischädigung völlig unverhältnismäßig erschwert“, beklagte Meuthen. In den europäischen Nachbarländern gebe es solche „immensen Hürden für einen Parteiausschluß“ nicht. Das Landesschiedsgericht Schleswig-Holstein hatte zuvor den Antrag des Bundesvorstands, Gedeon aus der Partei auszuschließen, als „zum Teil unzulässig“ und „zum Teil als unbegründet“ verworfen. Zuvor hatte sich das Landesschiedsgericht Baden-Württemberg, das eigentlich für den Abgeordneten aus Konstanz zuständig wäre, für befangen erklärt und den Fall nach Kiel abgegeben. Ein erster Antrag auf Ausschluß Gedeons war im Dezember 2017 wegen eines Formfehlers eingestellt worden. Am Montag nun beschloß der AfD-Bundesvorstand den Gang in die nächste Instanz, das Bundesschiedsgericht. Gedeon war in der Vergangenheit wiederholt durch antisemitische Äußerungen aufgefallen. Über die Vereinigung „Juden in der AfD“ hatte er geschrieben: „Im günstigsten Fall ist diese Gründung überflüssig wie ein Kropf, im ungünstigsten Fall handelt es sich um eine zionistische Lobbyorganisation, die den Interessen Deutschlands und der Deutschen zuwiderläuft.“ Der Landtagsabgeordnete selbst nannte die Weiterverfolgung des Ausschlußverfahrens ein „Ablenkungsmanöver“ im „Parteispendenskandal“. (tb/vo)