© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 46/19 / 08. November 2019

Inhalte direkt dem BKA melden
Neun-Punkte-Plan: Bundesregierung verschärft Kampf gegen „Haßsprache“ im Internet
Gil Barkei

Bereits vor drei Wochen hatte sich die Innenministerkonferenz bei einem Sondertreffen auf ein stärkeres Vorgehen gegen Rechtsextremismus geeinigt, das auch eine Verschärfung des NetzDG vorsieht (JF 44/19). 

Die Bundesregierung hat nun ein „Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Haßkriminalität“ beschlossen. Demnach sollen Netzwerkbetreiber verpflichtet werden, Drohungen und Hetze sowie die dazugehörigen IP-Adressen direkt „einer neu zu errichtenden Zentralstelle im BKA“ zu melden. Zudem soll der Tatbestand Beleidigung „an die Besonderheiten des Netzes“ angepaßt werden. Angesichts „unbegrenzter Reichweite“, „vermeintlicher Anonymität“ und „oft sehr aggressiver Begehungsweise“ könnten Beleidigungen im Internet dann bald härter bestraft werden.

Die angekündigten Schritte gehen dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) nicht weit genug. Besonders der geplante verbesserte Schutz von Kommunalpolitikern müsse auch auf Journalisten übertragen werden. Als „vierte Gewalt“ im Staat seien Journalisten in wachsendem Maß Anfeindungen von rechtsaußen ausgesetzt, betonte DJV-Vorsitzender Frank Überall. „Wenn die Bundesregierung die Wächterfunktion der Medien und ihrer Mitarbeiter ernst nimmt, muß sie die Wächter besser schützen.“ Um strengere Vorgaben bei Online-Hetze auch anwenden zu können, hat der Deutsche Richterbund zusätzliches Personal für die Strafverfolgungsbehörden gefordert. Facebook hat bereits eine schnellere Datenweitergabe an die Behörden angekündigt. Der vorgestellte Neun-Punkte-Plan muß nun in konkrete Gesetze überführt werden. Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) hatte bereits im Vorfeld gegenüber Bild gefordert, eine Verschärfung auch auf geschlossene Internetforen anzuwenden. 

In Bayern haben Justiz und Medien laut Süddeutscher Zeitung schon Mitte Oktober eine engere Kooperation bei der Verfolgung von Haßkommentatoren beschlossen. Redaktionen können so Beiträge per Online-Formular und Bildschirmfoto direkt bei der Staatsanwaltschaft München anzeigen.