© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 47/19 / 15. November 2019

Meldungen

Männervereine: Künftig nicht gemeinnützig?

BERLIN. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, Männervereinen den Status der Gemeinnützigkeit zu entziehen und die damit verbundenen steuerlichen Vorteile abzuschaffen. „Vereine, die grundsätzlich keine Frauen aufnehmen, sind aus meiner Sicht nicht gemeinnützig“, sagte er der Bild am Sonntag. Wer Frauen ausschließe, solle keine Steuervorteile haben und Spendenquittungen ausstellen können. Um das umzusetzen, würde gerade das Vereinsrecht geändert. Das Finanzministerium erklärte, zur genauen Anzahl der betroffenen Vereine ließen sich keine Angaben machen. (hr)

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AKK will Nationalen Sicherheitsrat schaffen

MÜNCHEN. Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) will einen Nationalen Sicherheitsrat in Deutschland einrichten. Das Gremium solle Diplomatie, Militär, Wirtschaft, Handel, Innere Sicherheit und Entwicklungszusammenarbeit koordinieren, sagte sie laut Welt während einer Grundsatzrede an der Bundeswehr-Universität in München. Kramp-Karrenbauer plädierte zudem für ein höheres Engagement der deutschen Streitkräfte auf internationaler Ebene. Ein Land wie Deutschland könne nicht nur am Rande stehen, sondern müsse mitwirken, „die internationale Ordnung zu schützen und sinnvoll weiterzuentwickeln“. Mit Blick auf den pazifischen Raum mahnte sie, daß Deutschlands Partner in der Region, Australien, Japan, Südkorea und Indien, ein Zeichen der Solidarität gegen Chinas Machtanspruch erwarteten. Deshalb solle die Bundeswehr „Präsenz in dieser Region zeigen“. (ag)

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Bund muß IS-Mutter und ihre Kinder aufnehmen 

BERLIN. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Mittwoch entschieden, daß eine zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gehörende deutsche Mutter und ihre drei Kinder nach Deutschland zurückgeholt werden müssen. Schon im Juli hatte das Verwaltungsgericht Berlin die Rückführung der vier Personen gefordert. Die Bundesregierung hatte dagegen Beschwerde eingereicht und wollte sich darauf beschränken, nur die Kinder der Frau aufzunehmen. Die Frau habe sich dem IS angeschlossen und stelle damit eine Bedrohung der Sicherheitslage in Deutschland dar, lautete die Begründung der Bundesregierung. Dieser Einwand wurde nun zurückgewiesen „Die traumatisierten Kinder“ seien „zwingend auf den Schutz und die Betreuung ihrer Mutter angewiesen“, entschied das Oberverwaltungsgericht. Für eine „konkrete Gefährlichkeit der Mutter“ gebe es keine „Tatsachen oder Anhaltspunkte“. Der Beschluß ist unanfechtbar, wie das Gericht mitteilte. (hr)