© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 49/19 / 29. November 2019

Meldungen

Rainer Wendt darf nicht Staatssekretär werden 

MAGDEBURG. Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, wird doch nicht Staatssekretär im Innenministerium von Sachsen-Anhalt. Ein entsprechendes Angebot zog Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) zurück. Vorausgegangen waren Proteste des Koalitionspartners SPD. Der Landesvorsitzende der Sozialdemokraten, Burkhard Lischka, hatte Wendt vorgeworfen, durch Vorverurteilungen und Ressentiments aufgefallen zu sein. Die Partei hatte gedroht, die Personalie sowohl im Kabinett als auch im Koalitionsausschuß zu blockieren. Zuletzt hatte sich nach Informationen der Bild-Zeitung auch das Bundeskanzleramt in den Fall eingeschaltet. Darauf nahm Wendt in einer Facebook-Stellungnahme direkt Bezug. Er hätte das Angebot der Landesregierung gerne angenommen, „an guter Sicherheitspolitik mitzuarbeiten“. Der SPD warf er vor, „hemmungslos Lügen“ über ihn verbreitet zu haben. „Nahezu alle Medien“ hätten eine „Hetzjagd“ auf ihn eröffnet. „Dann kneift die Union gern und schnell und überläßt den Linken das Feld. Zum Schaden für unser Land.“ Stahlknecht sagte der Nachrichtenagentur dpa: „Nach Erörterung der politischen Lage hat Herr Wendt mir gegenüber erklärt, daß er auf seine Berufung verzichtet“, sagte Stahlknecht. Wendt dementierte diese Version. Der Innenminister habe ihm mitgeteilt, man kriege „das nicht hin (...). Entweder die in Berlin beenden das oder die Koalition fliegt uns hier um die Ohren.“ Stahlknecht soll dann versucht haben, Wendt zu einem freiwilligen Rückzug zu überreden, was er jedoch abgelehnt habe. Merkels Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, die Besetzung dieser Staatssekretärsstelle „war und ist ausschließlich von der Regierung in Sachsen-Anhalt zu entscheiden.“ Auf Nachfrage ergänzte er: „Das Kanzleramt spricht mit vielen Menschen über vieles, und das tut es vertraulich.“ Dies sei „eine grundsätzliche Bemerkung“. (tb/vo)





Linksradikaler Verein verliert Steuervorteile

BERLIN. Das Berliner Finanzamt für Körperschaften hat der linksradikalen Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) den Status der Gemeinnützigkeit aberkannt. Das Urteil bezieht sich auf Berichte des bayerischen Verfassungsschutzes, wo der Verein als „bundesweit größte linksextremistisch beeinflußte Organisation im Bereich des Antifaschismus“ eingeschätzt wird, die mit „offen linksextremistischen Kräften“ zusammenarbeite. Nach wie vor werde ein „kommunistisch orientierter Antifaschismus“ vertreten, der die parlamentarische Demokratie ablehne. Die Vorsitzenden der VVN-BdA Cornelia Kerth und Axel Holz zeigten sich „entsetzt und empört“ darüber, daß „sich das Berliner Finanzamt die haltlosen Unterstellungen der bayerischen Behörde ungeprüft zu eigen“ mache. (hr)