© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 50/19 / 06. Dezember 2019

Einführung von Kinderrechten im Grundgesetz
Überflüssig und schädlich
Jürgen Liminski

Es ist eine Provokation. Der Entwurf für ein Gesetz, mit dem die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollen, spricht nicht mehr von Eltern und Familie, nur noch von der „sozialen Gemeinschaft“ und dem Gehör, das Kinder finden sollen, wenn es um ihre Rechte und Interessen geht.

Es ist das Ohr von Vater Staat. Das aber richtet sich bei diesem Entwurf nicht am Wohl der Kinder aus, sondern am Interesse der rot-rot-grünen Ideologen. Und das zielt auf die Störung des Vertrauensverhältnisses in der Familie und auf die Zerstörung elterlicher Autorität.

Denn es gibt keine Schutzlücke für Kinder. Das Grundgesetz schützt Kinder bereits heute vor elterlichem Versagen und familiärer Gewalt. Das Primärrecht der Eltern ist auch eine Pflicht und hat sich am Kindeswohl als „oberster Richtschnur“ auszurichten. Das Wächteramt des Staates verpflichtet diesen bereits jetzt nach Artikel 6 zur Intervention, wenn die Eltern versagen.

Bei der derzeitigen Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts muß man davon ausgehen, daß jedes neue Wort im Artikel 6 GG gegen die Institution Familie im allgemeinen und gegen die Eltern im besonderen ausgelegt wird. Wer geändertes Verfassungsrecht sät, wird eine geänderte Rechtsprechung ernten. Das in der Koalition festgeschriebene Vorhaben ist nicht nur überflüssig, sondern auch schädlich.