© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 50/19 / 06. Dezember 2019

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„Demo für alle“ kritisiert Kinderrechte-Änderung

Berlin. Das Aktionsbündnis „Demo für alle“ hat den Gesetzesentwurf für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz scharf kritisiert. Der Vorschlag übertreffe die „schlimmsten Befürchtungen“.  Er greife massiv in das „natürliche Recht der Eltern auf die Erziehung der eigenen Kinder“ ein. Nach jahrelanger Diskussion hatte Bundesjustizministerin Christine Lamprecht (SPD) am vergangenen Dienstag einen 14seitigen Gesetzentwurf vorgestellt. Unter anderem soll Artikel 6 GG um einen neuen Absatz 1a mit folgendem Wortlaut erweitert werden: „Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“ Elternrecht und Elternverantwortung würden jedoch durch den neuen Absatz nicht beschränkt, sondern „inhaltlich unverändert“ garantiert, heißt es in dem Entwurf. Das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat solle „bewußt nicht angetastet werden“. Bereits Anfang November hatte ein Gutachten des Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen der CDU festgestellt: „Der Verfassungsgeber droht ohne Not tradierte verfassungsrechtliche Pfade im Verhältnis von Eltern, Kindern und Staat zu verlassen und das Elternrecht einer schwächenden Neubewertung durch das Bundesverfassungsrecht preiszugeben.“ (ha)

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„Befürwortung von Straftaten“ strafbar? 

BERLIN. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erwägt im Kampf gegen „Hetze“ im Internet die Wiedereinführung des Delikts „Befürwortung von Straftaten“. Das „Strafrecht sollte immer Ultima ratio – also letztes Mittel – sein“, betonte die SPD-Politikerin gegenüber dem Mannheimer Morgen. „Die Frage ist, ob man bei jemandem, der Straftaten begrüßt, gleich mit dem Strafrecht reagieren muß. Es ist kein Aufruf und keine Beihilfe zur Straftat.“ Mehrere CDU-Innenpolitiker hatten sich zuvor für eine entsprechende Gesetzesänderung ausgesprochen. Unter anderem sei die Wiedereinführung des Tatbestands „Befürwortung von Straftaten“ geplant, der 1981 abgeschafft worden war, schrieben die Abgeordneten in einem Brief an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Dieser schloß sich der Forderung an. „Die beeinflussende Rolle, die aggressive Posts im Internet bei politisch motivierten Straftaten spielen, wird immer offensichtlicher“, hieß es in dem Schreiben. Deshalb sei es notwendig, „deutliche Signale an die aktiven Hetzer“ zu senden. (ls)