© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 51/19 / 13. Dezember 2019

Meldungen

Neue Leitlinien zum sexuellen Mißbrauch 

BONN. Die katholischen Bischöfe haben ihre Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Mißbrauch innerhalb der Kirche erneut verschärft. Zu Beginn des kommenden Jahres treten die neue „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Mißbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ in Kraft, teilte die Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag mit. Sie soll für alle (Erz-)Diözesen Geltung haben. In der Präambel der überarbeiteten Fassung heißt es jetzt: „Sexueller Mißbrauch, vor allem an Minderjährigen sowie an schutz- oder hilfe-bedürftigen Erwachsenen, ist ein Verbrechen.“ Außerdem ist durchgängig von„Betroffenen“ statt von „Opfern“ die Rede. Auch auf den Zusatz „mutmaßlich“ werde auf Wunsch von Betroffenen verzichtet. Ausdrücklich werden als Adressaten der ebenfalls neugefaßten „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ auch die Neuen Geistlichen Gemeinschaften, kirchlichen Bewegungen und Initiativen benannt. (tha)

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NRW lehnt Kopftuch-Verbot für Kinder ab

DÜSSELDORF. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat Pläne für ein Kopftuch-Verbot in Kindertagesstätten und Grundschulen verworfen. „Wir haben uns entschieden, auf ein Verbot zu verzichten und stattdessen gemeinsam mit dem Schulministerium die Aufklärungsarbeit und Elterninformation in Kitas und Grundschulen systematisch zu verbessern“, sagte die Staatssekretärin für Integration, Serap Güler (CDU), der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung. Ein entsprechendes Programm werde erarbeitet.Damit rückt die Regierung aus CDU und FDP von früheren Überlegungen ab. Güler hatte vor gut einem Jahr vorgeschlagen, Kindern unter 14 Jahren in staatlichen Einrichtungen das Tragen eines Kopftuches zu verbieten. Es sei jedoch rechtlich umstritten, ob das als „Eingriff in die Religionsfreiheit und in Elternrechte vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben würde“, äußerte Güler. Ein Gutachten im Auftrag der Landesregierung habe die Bedenken verstärkt. Im vorigen Mai hatte sich die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), für ein solches Verbot ausgesprochen. (ag)





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Bezeichnung eines Wettbewerbs der Messe Frankfurt GmbH, bei dem noch bis zum 9. Januar online abgestimmt werden kann