© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 02/20 / 03. Januar 2020

Lesereinspruch

Falsche Argumente

Zu: „Überflüssig und schädlich“ von Jürgen Liminski (JF 50/19)

Zwar bin auch ich gegen explizite Kinderrechte im Grundgesetz, aber aus einem ganz anderen Grund. Was das von Ihnen zitierte „Vertrauensverhältnis in Familien“ betrifft oder die angeblich nicht vorhandene „Schutzlücke für Kinder“, so kann ich Ihrer Argumentation nicht folgen. Nein, dieser Staat schützt mißhandelte und mißbrauchte Kinder nicht, übt sein „Wächteramt“ eben nicht aus. Das weiß jeder, der mit diesem Thema zu tun hat. Die meisten Verbrechen passieren nun einmal bekanntlich in den ach so hochgelobten Familien beziehunsweise werden von Eltern verübt, nicht von Fremden! Hier versagt der Staat jetzt bereits. Verbrechen an Kindern in Familien passieren tagtäglich. Auch die Jugendämter versagen regelmäßig, da sie unterbesetzt oder ihre Mitarbeiter unfähig oder unwillig sind. Und auch Lehrer scheinen nicht sehr aufmerksam zu sein oder schauen weg oder fürchten, daß sie Eltern eventuell Unrecht antun. Bei Eltern, die ihre Kinder vernachlässigen oder sogar mißhandeln und mißbrauchen, greift der Staat nicht oder viel zu spät ein, und schuldige Eltern werden nicht oder nur wenig bestraft.

Ute Vogt, Schossin