© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 04/20 / 17. Januar 2020

Meldungen

Zahl der Abschiebungen zurückgegangen 

BERLIN. Die Zahl der Abschiebungen ist auch im vergangenen Jahr zurückgegangen. Bis Ende November 2019 führten die Behörden 20.587 Ausländer zurück, berichtete die Welt am Sonntag unter Berufung auf Erhebungen der Bundespolizei. Seit Mai wurden demnach in keinem Monat mehr als 2.000 Personen abgeschoben. 2018 waren 23.617 illegale Einwanderer zurückgeführt worden. Der Trend ist seit 2016 rückläufig. In dem Jahr schoben die Behörden 25.375 Personen ab, im Jahr darauf 23.966. Zugleich hält sich die Zahl der ausreisepflichtigen Ausländer auf dem Niveau von rund einer Viertelmillion. Ende November zählte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 248.861 Personen, die Deutschland eigentlich verlassen müßten. Dies waren fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Knapp über 200.000 von ihnen sind geduldet, da sie vorübergehend nicht abgeschoben werden können. Laut Bundesinnenministerium scheiterte zwischen 2015 und 2018 etwa die Hälfte aller Abschiebungen. (ls)





Nachrichten auf von der Leyens Handys gelöscht

Berlin. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gerät in der Berateraffäre (JF 4/19) weiter in Bedrängnis. Laut einem Bericht des Verteidigungsministeriums sollen auf beiden Mobiltelefonen, die von der Leyen dienstlich nutzte, keine Daten mehr zu finden sein. Auch auf dem zweiten Mobilfunkgerät von der Leyens seien weder im Ordner „Geschäftlicher Bereich“ noch im Ordner „SMS“ Nachrichten oder Dateien, schreibt das Ministerium laut dem Spiegel. Der Bundestags-Untersuchungsausschuß zur Berateraffäre wird somit keinen Zugang mehr zur SMS-Kommunikation der ehemaligen Verteidigungsministerin bekommen. Die Telefone sollten eigentlich als Beweismittel geführt werden. Das erste Handy von der Leyens, das sie ab Dezember 2013 nutzte, war bereits im August 2019 vom zuständigen Referat des Wehrressorts gelöscht worden. Der Bundestag hatte jedoch laut einem Bericht der Welt vor der Löschung beantragt, das Handy als Beweismittel einzustufen. Nun steht der Vorwurf der unerlaubten Aktenvernichtung im Raum. Nachdem im Januar 2019 ein großangelegter Datenklau von Politikern bekanntgeworden war, der auch von der Leyen traf, hatte sie ein neues Diensthandy erhalten, das sie bis Oktober 2019 nutzte – auf dem nun aber auch keine Daten mehr vorhanden sind. Die Prüfung, ob auf den Telefonen Beweismittel zur Berateraffäre vorhanden waren, überließ man anscheinend der ehemaligen Ministerin selbst: Die beiden Geräte seien laut dem Bericht von ihr „nach bestem Wissen und Gewissen geprüft worden“. „Die Ministerin hat ihr Telefon ordentlich aufgeräumt – oder aufräumen lassen“, warf ihr der FDP-Obmann im Verteidigungsausschuß, Alexander Müller, vor. Der Untersuchungsausschuß fordert nun weitere Aufklärung. (ha)