© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 05/20 / 24. Januar 2020

Blick in die Medien
Abmahnung an den WDR
Tobias Dahlbrügge

Der WDR wird die Oma nicht los. Jetzt gab es das erste juristische Intermezzo um das Skandal-Lied. Auf der Facebook-Seite der Sendeanstalt hatte die Beitragszahlerin Rika F. in sachlichem Ton die Frage gepostet, was mit dem linksextremen Mitarbeiter Danny Hollek geworden sei, ob dieser weiterhin für den Sender arbeite. Hollek hatte die Oma-Generation auf Twitter als „#nazisau“ beleidigt. Ihr Beitrag wurde umgehend gelöscht. F. lud den Kommentar zwei weitere Male hoch, jedesmal verschwand er wieder. Schließlich wurde sie als Kommentatorin gesperrt. Zum Glück hatte sie ihren Beitrag jedoch jeweils mit einem Bildschirmfoto dokumentiert. 

Schließlich wendete sie sich an das Internetportal „Hallo Meinung“ des fränkischen Unternehmers Klaus-Peter Weber, der ignorierten Stimmen im Netz eine Plattform bietet (JF 4/20). Dort schilderte Rika F. den Vorgang ausführlich.

Die Sendeanstalt gab nach und hob die Sperrung wieder auf.

Nun schaltete sich der Hamburger Medienanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel ein, der bereits mehrfach Facebook erfolgreich verklagt hat (JF 51/19). Er sagt: Der Kommentar von Rika F. ist zulässig und von der Meinungsfreiheit gedeckt. Eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, die eine Kommentarfunktion anbietet, darf nach seiner juristischen Einschätzung Nutzer davon nicht willkürlich ausschließen. Damit verstoße der WDR gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes und verletze das Grundrecht der Nutzerin auf Meinungsfreiheit.

Steinhöfels Initiative „Meinungsfreiheit im Netz“ schickte dem WDR eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Unterlassung der Kommentarlöschung. Die Kölner reagierten prompt und hoben die Sperrung von F. auf – in dem ganzen Neujahrsstreß sei ein Fehler unterlaufen. Ja, genau.

Der Fall zeigt, daß es durchaus Wege gibt, sich gegen die Arroganz der öffentlich-rechtlichen Anstalten erfolgreich zur Wehr zu setzen.