© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 07/20 / 07. Februar 2020

Meldungen

Grüne streiten über Vollverschleierung

BERLIN. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Cem Özdemir hat die schleswig-holsteinischen Grünen für die Blockade eines Verschleierungsverbots an Hochschulen kritisiert. „Auch wenn es nur um einen Fall geht, sind Burka oder Niqab etwas ganz anderes als etwa ein Kopftuch. Hier geht es darum, die Frau als Mensch im öffentlichen Raum unsichtbar zu machen“, sagte er der Bild-Zeitung. Auch das Argument, Frauen durch den Schleier vor Männern zu schützen, überzeuge ihn nicht. Der Kritik schloß sich auch der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) an. „Burka und Niqab haben in einer aufgeklärten Gesellschaft keinen Platz.“ Hintergrund ist ein Fall an der Universität Kiel. Dort war Anfang vergangenen Jahres eine Studentin nach ihrer Konversion zum Islam vollverschleiert in Lehrveranstaltungen erschienen. Die Hochschulleitung verhängte ein Verschleierungsverbot und bat den Landtag um rechtliche Absicherung ihrer Entscheidung. Unterdessen entschied das Hamburger Verwaltungsgericht, daß eine 16jährige Schülerin vollverschleiert in die Schule gehen darf. Der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Alexander Wolf, forderte ein allgemeines Verschleierungsverbot an allen staatlichen Bildungsstätten und öffentlichen Einrichtungen. „Gesicht zeigen ist eine Grundvoraussetzung bei der Kommunikation. Die Vollverschleierung ist damit eine Totalverweigerung der sozialen Kommunikation und dadurch eine Provokation gegen unsere gesellschaftlichen Mindeststandards.“ (ag)

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„Linksunten.Indymedia“ bleibt verboten

LEIPZIG. Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ hat das bestehende Verbot der linksextremen Internetplattform „Linksunten.Indymedia“ kritisiert. Pressefreiheit müsse weiterhin auch für schwer erträgliche Veröffentlichungen gelten, mahnte Vorstandssprecher Michael Rediske. Das Gericht habe die Gelegenheit verstreichen lassen, den hohen Stellenwert der Pressefreiheit zu stützen. Sicherlich habe es auf dem Protal strafbare Inhalte gegeben, es hätte aber geklärt werden müssen, ob das das Verbot der gesamten Seite rechtfertigte. Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Mittwoch abend in Leipzig das Verbot von „Linksunten.Indymedia“ bestätigt. Die Betreiber seien eine Vereinigung gewesen, die sich zu dem Zweck zusammengeschlossen hätten, eine Gegenöffentlichkeit in ihrem Sinne zu schaffen, begründete der Vorsitzende Richter Ingo Kraft sein Urteil. Die Anwälte der Betreiber hatten jedoch bestritten, daß es sich bei dem Zusammenschluß ihrer Mandanten um einen Verein gehandelt habe. Vielmehr sei die Plattform ein Medium für Bürgerjournalismus gewesen, für das der Rundfunkstaatsvertrag gelte. Es hätte deshalb nicht über das Vereinsrecht verboten werden dürfen. (krk)