© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 11/20 / 06. März 2020

Verfassungsgericht bestätigt Kopftuchverbot im Gericht
Visitenkarte der Scharia
Laila Mirzo

Was wiegt mehr? Die Religionsfreiheit der Bürger oder die Neutralitätspflicht des Staates? Im Beschwerdefall einer marokkanischstämmigen Rechtsreferendarin in Hessen hat das Bundesverfassungsgericht das Kopftuchverbot im Gerichtssaal bestätigt. Das Tragen religiöser Symbole ist Repräsentanten des Staates laut dem hessischen Beamtengesetz untersagt. Wer dennoch darauf besteht, darf nicht auf die Richterbank, darf weder Sitzungen leiten noch Beweise aufnehmen. Die Verfassungsrichter begründen das Urteil mit der Pflicht des Staates, sich weltanschaulich und religiös neutral zu verhalten. 

Das Urteil aus Karlsruhe verbietet das Kopftuch im Gerichtssaal aber nicht pauschal. Da die Justiz Ländersache ist, können in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen getroffen werden. Neben Hessen sind auch in Baden-Württemberg religiöse Insignien für Rechtsreferendare verboten. Ein generelles Kopftuchverbot für Richter und Staatsanwälte gibt es in Deutschland allerdings nicht. 

Den Richtern in Karlsruhe sei daher gesagt: Das islamische Kopftuch ist niemals verfassungskonform, weder im Gerichtssaal noch in Schule oder Universität. Ein Kopftuch ist die optische Visitenkarte der Scharia.






Laila Mirzo wurde 1978 in Damaskus geboren. Sie arbeitet in Berlin als freie Autorin und Trainerin für interkulturelle Kompetenz.