© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 11/20 / 06. März 2020

Meldungen

Björn Höckes Buch soll indiziert werden

WIESBADEN. Der hessische Antisemitismusbeauftragte Uwe Becker (50) hat sich dafür ausgesprochen, das Buch „Nie zweimal in denselben Fluß“ des AfD-Politikers Björn Höcke als jugendgefährdend zu indizieren. Dieses Buch „diffamiert die freiheitlich demokratische Ordnung in unserem Land und atmet von der ersten bis zur letzten Seite den Faschismus aus“, begründete Becker am Montag dieser Woche seine Forderung nach Indizierung. Es vermittele auch durch seine „hochgradig suggestive Interviewführung ein verächtlich gemachtes Bild unseres Landes, fördert den Rassismus und kann dadurch gerade junge Menschen verstören und sie auf neo-faschistische Irrwege leiten“, sagte Becker. Das „von völkischem und rassistischem Denken“ durchzogene Buch sei „jugendgefährdend“. Was Höcke schreibe, so Becker weiter, seien „genau jene Worte, die rechtsterroristischen Attentätern als geistige Anleitung zum bewaffneten Kampf dienten“. Und: „Es führt eine klare Spur von Worten zu Taten von Höcke über Halle nach Hanau.“ In dem Gesprächsbuch (JF 10/19) formuliert der ehemalige hessische Lehrer und heutige Thüringer AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzende seine Vorstellungen zur Zukunft Deutschlands. (tha)





Kartellamt genehmigt Fusion von Kinoketten

BONN. Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Kinokette Cinestar durch den Wettbewerber Cinemaxx freigegeben. Wie die Aufsichtsbehörde am Montag dieser Woche in Bonn mitteilte, müssen die Betreiber vor dem Zusammenschluß jedoch Kinos in sechs verschiedenen Regionen an andere Betreiber veräußern. Nach Untersuchungen des Kartellamtes handele es sich bei den Standorten um Augsburg, Bielefeld/Gütersloh, Bremen, Magdeburg, Wuppertal/Remscheid sowie das westliche Ruhrgebiet.  „Durch die Zusammenführung der Cinemaxx- mit den Cinestar-Kinos entsteht der nach Umsatz und Leinwandzahl führende Kinobetreiber in Deutschland“, erklärte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt (59). In den sechs bezeichneten Regionen hätte die Übernahme dazu geführt, daß ein Großteil des Kinoangebotes künftig von einem einzigen Unternehmen angeboten worden wäre. Dies hätte zu einer „erheblichen Behinderung des wirksamen Wettbewerbs“ und zu „Nachteilen für die Verbraucher“ führen können, erläuterte das Kartellamt seine Auflagen für die Fusion der Kinoketten. (tha)