© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 12/20 / 13. März 2020

Deutscher Sonderweg: Verfassungsschutz als geheimdienstliche Politikkontrolle
Demokratie ist Diskussion
(dg)

Durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als „Prüffall“ hoheitlich in Verruf gebracht, zog die AfD gegen diesen Eingriff in die Parteienfreiheit im Januar 2019 vor das Verwaltungsgericht Köln und obsiegte. Für den linksliberalen Anwalt und Publizisten Horst Meier eine konsequente Entscheidung im Eilverfahren (Recht und Politik, 4/2019). Denn immer dann, wenn das BfV zur „Fortsetzung der Politik mit geheimdienstlichen Mitteln“ ansetze, knüpften deren „Verdachtsermittlungen“ an Meinungsäußerungen an, die unter dem Schutz des Grundgesetzes stünden. Mit dieser dubiosen Praxis erlitt das Bundesamt erst jüngst im NPD-Verbotsverfahren Schiffbruch. Auch ihr aktuelles, auf 400 Seiten „zusammengeschustertes“ AfD-Dossier sei von ähnlicher „Machart“, bis hinab in die Niederungen von „Kontaktschuld“-Konstruktionen, dem „bewährten“ Mittel aus der „Zeit der Kommunistenverfolgung“ in der Adenauer-Ära. Diese Art „ideologischen Verfassungsschutzes“ als „Instanz von Politikkontrolle“ kenne keine andere westliche Demokratie. Dabei gelte auch hierzulande: „Demokratie ist Diskussion“ (Hans Kelsen). Der „Marktplatz der Ideen, der free flow of discussion“, dürfe daher nicht unter geheimdienstliche Aufsicht gestellte werden. Dem politischen Kampf mit der AfD sollten ihre Gegner lieber mit den besseren Argumenten führen – falls vorhanden. 


 www.duncker-humblot.de