© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 16/20 / 10. April 2020

Meldungen

Linkextreme schließen 1. Mai-Demo nicht aus

Berlin. Die linksextreme Szene in Berlin schließt eine Demonstration am 1. Mai trotz bestehender Versammlungsverbote nicht aus. „Nicht die Polizei, nicht der Senat von Berlin und auch nicht die Bundesregierung entscheidet, ob der 1. Mai in Berlin stattfindet, sondern wir selbst“, heißt es in einem Debattenbeitrag des „Vorbereitungskreises der Revolutionären 1. Mai Demo“. Zwar nehme man „das Risiko der Ansteckungsgefahr und die Folgen sowie Schutzmaßnahmen dagegen sehr ernst“. Allerdings nicht „weil es irgendein autoritärer Staat anordnet, sondern als Notwendigkeit“, schreiben die Verfasser. „Wenn wir am 1. Mai gemeinsam auf die Straße gehen sollten, werden wir uns so gut es geht schützen, das heißt, wir werden Schutzmasken und Handschuhe tragen.“ Derzeit seien für den 1. Mai 2020 viele Ebenen vorstellbar: „Demos, Dezentrales, Aktionen und Balkonien – im Idealfall alles im gemeinsamen Bezug.“ Bis zum 19. April sind in Berlin Demonstrationen verboten. Die Polizei löste bereits einige Protestkundgebungen an den beiden vergangenen Wochenenden auf. Gerechnet wird damit, daß viele Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie über den 19. April hinaus verlängert werden.  Das große Straßenfest „Myfest“ am 1. Mai in Berlin-Kreuzberg wurde bereits abgesagt. (ha)





Hamburg: Änderung der Geschäftsordnung

HAMBURG. Die Hamburger AfD hat den anderen Parteien in der Bürgerschaft vorgeworfen, die Demokratie zu beschädigen. Hintergrund ist die Änderung der Geschäftsordnung, damit die AfD als Oppositionsfraktion nicht, wie bisher üblich, einen Vizepräsidenten des Parlaments stellen kann. In der vergangenen Legislaturperiode war die AfD noch mit einem solchen vertreten. „Nicht die AfD beschädigt die Demokratie, sondern die geschlossene Einheitsfront, die sich mit unlauteren Methoden als ‘Demokratieverteidiger’ verkauft“, kritisierte der AfD-Fraktionschef Alexander Wolf. „Unterstützung erhält sie dabei von der ehemals bürgerlichen CDU, die sich nicht zu schade ist – entgegen einem CDU-Parteitagsbeschluß –, einen gemeinsamen Antrag mit der in Hamburg radikalen Linkspartei einzubringen.“ Die CDU hatte sich unter anderem mit der Linkspartei einem interfraktionellen Antrag angeschlossen, der der AfD de facto einen Parlamentsvizepräsidenten verwehrt. In der Begründung des Antrags heißt es dazu: Die geringere Anzahl an Fraktionen in der aktuellen Legislaturperiode werde zum Anlaß genommen, „die Anzahl an Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten auf insgesamt vier abzusenken“. Die AfD kündigte an, rechtliche Schritte einzuleiten. Die CDU rechtfertigte ihre Entscheidung unter anderem damit, daß es auch in zwölf weiteren Landesparlamenten üblich sei, daß nicht alle Fraktionen einen Vizepräsidenten stellen könnten. (ls)