© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 16/20 / 10. April 2020

Meldungen

Katholiken klagen gegen Gottesdienst-Verbot

BERLIN. Der katholische „Freundeskreis St. Philipp Neri“ in Berlin klagt vor dem örtlichen Verwaltungsgericht gegen das wegen der Corona-Pandemie verhängte allgemeine Verbot von Gottesdiensten. Dem Antrag zufolge soll das Gericht feststellen, daß die Gemeinde öffentliche Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern abhalten darf. Im Gegenzug würde sie sich verpflichten, daß die Besucher in diesem Fall „beim Betreten und Verlassen des Gebäudes sowie während der Gottesdienste einen Mindestabstand von 1,5 Metern untereinander einhalten“. Außerdem verspricht die Gemeinde, die Namen, Adressen und Telefonnummern aller Besucher zu sammeln und aufzuheben. Auf ihrer Internetseite heißt es dazu: „Nach unserer Auffassung ist das ausnahmslose Verbot sämtlicher öffentlichen Gottesdienste unverhältnismäßig, weil die Gesundheit der Gläubigen in unserer Kirche – vor allem durch Markierung von Sitzplätzen im richtigen Abstand – deutlich effektiver zu gewährleisten ist als in vielen Supermärkten, welche ja geöffnet bleiben.“ (tha)

 www.institut-philipp-neri.de





Stadthalle Bad Godesberg meldet Insolvenz an

BONN. Der Betreiber der Stadthalle Bad Godesberg in Bonn, Thomas Weiermann, hat beim zuständigen Amtsgericht die Insolvenz angemeldet. Wie dessen Anwälte vergangenen Freitag mitteilten, sei die Stadthalle für 2020 nicht zuletzt wegen zahlreicher Veranstaltungen zum „Beethoven-Jahr“ zwar komplett ausgebucht gewesen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden und den Betrieb noch bis zum Ende des Pachtvertrages in zwei Jahren fortführen zu können, habe der Betreiber umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen durchführen lassen. Der Betrieb habe jedoch aufgrund einer Verfügung der Stadtverwaltung vom 16. März zu kontaktreduzierenden Maßnahmen im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Krise eingestellt werden müssen. Die Liquidität reiche nach Aufhebung des Betriebsverbots, die zur Zeit noch nicht einmal absehbar sei, nicht aus, um den Geschäftsbetrieb wieder aufzunehmen. Auch staatlich geförderte Kredite in den kommenden Monaten würden an dieser Situation nichts ändern, da die Rückzahlung nicht bis zum Auslaufen des Pachtvertrages erbracht werden könne, erklärte der Rechtsanwalt des Betreibers. In der heute unter Denkmalschutz stehenden Stadthalle hatte die SPD 1959 ihr Godesberger Programm (JF 47/19) verabschiedet. (tha)





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