© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 16/20 / 10. April 2020

Meldungen

Gutscheine für abgesagte Veranstaltungen 

BERLIN. Die Bundesregierung plant für aufgrund der Coronavirus-Pandemie abgesagte Kultur-, Wissenschafts- und Sportveranstaltungen eine Gutscheinlösung für bereits gekaufte Eintrittskarten statt einer sofortigen Rückzahlpflicht. Diese Regelung soll auch für gebuchte Reisen gelten. Die Gutscheine sollen bis zum 31. Dezember 2021 befristet sein. Der Deutsche Kulturrat begrüßte den Beschluß als eine wichtige Maßnahme, um die Liquidität von Kultureinrichtungen zu sichern. Geschäftsführer Olaf Zimmermann (59) erklärte dazu: „Die Absage aller öffentlichen Kulturveranstaltungen stellt einen noch nie dagewesenen Einbruch in der kulturellen Infrastruktur dar.“ Künstler und Kulturveranstalter seien „künstlerisch und ökonomisch ins Mark getroffen“. Die von der Bundesregierung geplante Regelung, daß Kulturveranstalter ihren Kunden einen Gutschein für bereits gekaufte Tickets geben dürfen, sei „ein wichtiger Akt der Nothilfe“. (tha)





Beschwerden über Inhalte von Werbung

BERLIN. Die Beschwerden über Werbeinhalte haben sich 2019 im Vergleich zum Vorjahr fast verdreifacht. Das geht aus dem Jahrbuch „Deutscher Werberat 2020“ hervor. Insgesamt kamen aus der Bevölkerung im vergangenen Jahr demnach 3.636 Beschwerden zu 793 Werbemaßnahmen. 2018 waren es 1.235 Eingaben zu 702 Maßnahmen. Von den 2019 geprüften Fällen fielen 279 nicht in die Zuständigkeit der Selbstkontrolleinrichtung. Das Gremium entschied somit nach eigenen Angaben über 514 Werbemaßnahmen (2018: 462). In 141 Fällen (27 Prozent) schloß sich der Werberat der Kritik aus der Bevölkerung an. Davon endeten 13 Fälle mit einer öffentlichen Rüge. In 373 Fällen lag hingegen kein Verstoß gegen den Werbekodex vor. Was die Beschwerdegründe angeht, stand geschlechterdiskriminierende Werbung mit 259 Fällen (2018: 261) an erster Stelle, gefolgt von Beschwerden über Verstöße gegen ethische und moralische Mindestanforderungen (70 Fälle, 2018: 61). Bei elf Beschwerden spielten Werbeinhalte eine Rolle, durch die sich Bürger in ihren religiösen Gefühlen verletzt sahen (2018: 7 Fälle). (idea/JF)





Denkmalschutz will Dorfkirche retten

BONN. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ruft zu Spenden für die Dorfkirche Kermen in Zerbst (Sachsen-Anhalt) auf. Die um 1300 erbaute romanische Kirche wurde bei alliierten Bombenangriffen im April 1945 fast vollständig zerstört und zu DDR-Zeiten notdürftig gesichert. Inzwischen nagt überall der Holzwurm, das Dach ist undicht und der Altaraufbau instabil. (tha)

 www.denkmalschutz.de