© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 16/20 / 10. April 2020

Meldungen

Kabinett beschließt NetzDG-Änderung

Berlin. Das Bundeskabinett hat vergangene Woche Mittwoch eine Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) beschlossen. Bereits Mitte März hatte sich die Große Koalition auf mehrere Verschärfungen geeinigt. Demnach müssen Betreiber sozialer Netzwerke künftig Morddrohungen, Volksverhetzung und andere Straftatbestände dem Bundeskriminalamt (BKA) melden. Zudem müssen die Unternehmen die Meldewege für fragwürdige Inhalte leichter auffindbar und be­dienbar direkt am jeweiligen Beitrag gestalten. „Grundsätzlich“ habe sich das NetzDG „bewährt“, heißt es in dem nun beschlossenen Gesetzentwurf. Die bisherigen Erfahrungen zeigten aber, „daß einige Regelungen fortentwickelt werden sollten“. Nutzer sollen allerdings auch mehr Möglichkeiten der Gegenwehr bei Löschungen erhalten. So müssen Facebook und Co. dann begründen, warum sie einen Beitrag, Video oder Foto gelöscht haben. Bei Bedrohungen und Beleidigungen sollen Nutzer außerdem vor Gericht leichter eine Datenherausgabe der mutmaßlichen Täter verlangen können. „Die neue Reform führt zu noch mehr Unsicherheiten und eben nicht zu mehr Transparenz“, kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bitkom, Bernhard Rohleder, die Regierungspläne. (gb)

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Sachsen-Anhalt enthält sich bei Abstimmung

Magdeburg. Sachsen-Anhalt hat sich bei der Abstimmung zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro enthalten. Alle anderen Bundesländer stimmten der Teuerung zu. Für Sachsen-Anhalt und einige andere Länder sei „schon die letzte Erhöhung“ ein „Kraftakt“ gewesen, sagte der Chef der sachsen-anhaltinischen Staatskanzlei, Rainer Robra (CDU), der Süddeutschen Zeitung. Auf die „Vorwarnung, daß sich für 2021 eine Beitragsanpassung in dramatischer Höhe abzeichne“, hätten die „Ministerpräsidenten noch einmal eine sehr deutliche Warnung an die Anstalten gerichtet, alles dafür zu tun, daß der Beitrag stabil bleibt. Von solchen Anstrengungen sehen wir bisher nicht genug“. Bisher lägen „keine zufriedenstellenden Erklärungen vor“, wie die Anstalten die Sparempfehlungen umsetzen wollen. Die Enthaltung sei eine „Warnung“. Im Juni wollen die Regierungschefs die Erhöhung unterzeichnen. (gb)