© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 23/20 / 29. Mai 2020

So funktioniert der Corona-Wiederaufbaufonds

Zustimmung aller 27 EU-Staaten Europäischer Rat, nationale Parlamente

Pro: Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien

Kontra: Österreich, Niederlande, Dänemark, Schweden

Unsicher: Mittel- und osteuropäische Staaten





EU-Haushalt

Eigenmittel aus Überweisungen der Mitgliedsstaaten

Planungsperiode: 2021–2027

Wiederaufbaufonds

500 Milliarden Euro

befristet bis 2027





Programme der EU

Agrarhilfen

Strukturhilfen

Corona-Krisenprogramme

Gesundheitswesen

Gastronomie

Verkehr

Handwerk





Projektanträge 

EU-Staaten

Unternehmen

Selbständige

Finanzhilfen vorrangig an

Italien

Spanien

Frankreich





Rückzahlung der Kredite durch die EU

Neue EU-Eigenmittel (aus Digital-, Umwelt- oder Finanztransaktionssteuer) oder 

EU-Staaten überweisen ihren Anteil (von Berlin 135 Milliarden Euro)

Fällt Italien aus, muß die Rückzahlung aus dem EU-Haushalt oder von anderen Staaten geleistet werden





Finanzierung: Corona-Anleihen der EU Laufzeit 10 bis 20 Jahre

Vorteil:

günstige Zinsen

keine nationale Verschuldung der Krisenstaaten

EU-Staaten haften: Deutschland mit 27 Prozent (135 Milliarden Euro) entsprechend seiner Wirtschaftskraft





Rechtsgrundlage

„Außergewöhnliche Ereignisse“ (Art. 122 Vertrag über

die Arbeitsweise der Europäischen Union, AEUV)

Verschuldungsverbot!

Grundsatz des ausgeglichenen Haushalts

(Art. 310 u. 314 AEUV)

EU-Haushaltsordnung Art. 17 Abs. 2

Anleihen müßten speziell genehmigt werden

(Art. 312 AEUV)