© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 25/20 / 12. Juni 2020

Urteil im Streit zwischen Horst Seehofer und der AfD
Der Staat hat neutral zu sein
Felix Krautkrämer

Es ist das alte Problem: Wenn Parteipolitiker in Ministerämter gelangen, sollten sie ihre Worte besonders gut abwägen. Denn schließlich äußern sie sich dann nicht mehr als Vertreter der eigenen Partei, sondern als Mitglied der Regierung – und genau so werden ihre Worte auch wahrgenommen.

Das gilt auch für Horst Seehofer. Als er in einem Interview 2018 gegen die Alternative für Deutschland lederte, tat er dies in seiner Funktion als Bundesinnenminister. Und es macht eben einen gewaltigen Unterschied, ob ein CSU-Politiker in irgendeinem Parteiblatt gegen die politische Konkurrenz austeilt oder ob der für die innere Sicherheit Deutschlands zuständige Minister vor einer bestimmten Partei warnt und dies dann auch noch auf der offiziellen Internetseite der Behörde veröffentlicht wird. 

Es ist somit nur konsequent, daß das Bundesverfassungsgericht Seehofer nun mit deutlichen Worten an die Hand nimmt und auf den Boden der Neutralität zurückführt. Karlsruhe weist damit bereits zum zweiten Mal ein Mitglied der Bundesregierung in Sachen Stimmungsmache gegen die AfD in die Schranken und macht klar: Auch ein Minister steht nicht außerhalb des Grundgesetzes. Seehofer sollte sich an diese Mahnung erinnern, wenn er bei anderer Gelegenheit einmal wieder eine „Herrschaft des Unrechts“ beklagt.