© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 28/20 / 03. Juli 2020

Meldungen

Seehofer verzichtet auf Anzeige 

BERLIN. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat bekanntgegeben, nun doch keine Strafanzeige gegen die taz-Autorin Hengameh Yaghoobifarah (JF 27/20) zu stellen. Statt dessen wolle er die Chefredaktion der Zeitung zu einem Gespräch einladen, um mit ihr über den Artikel Yaghoobifarahs und dessen Wirkung zu sprechen. Es sei ihm nicht um die Strafverfolgung einer Person „und schon gar nicht um einen Eingriff in die Pressefreiheit“ gegangen, versicherte Seehofer. Zudem werde er sich an den Deutschen Presserat wenden und diesen bitten, „zu diesem Artikel, der in meinen Augen einen schweren Verstoß gegen den Pressekodex darstellt, klar Stellung zu beziehen“. Er sei zwar nach wie vor der Auffassung, „daß mit der Kolumne durch die menschenverachtende Wortwahl auch Straftatbestände erfüllt“ seien, das müsse jedoch die Staatsanwaltschaft prüfen, der bereits mehrere Strafanzeigen dazu vorlägen. Eine davon hatte die stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Beatrix von Storch gestellt. Yaghoobifarah bat indes die Polizei um Hilfe. Sie habe nach ihrem Text, in dem sie Polizisten auf die Müllhalde „unter ihresgleichen“ gewünscht hatte, zahlreiche Anfeindungen erhalten, berichtete das Nachrichtenmagazin Focus unter Berufung auf Sicherheitskreise. In der taz-Redaktion seien zahlreiche bedrohliche Telefonanrufe und E-Mails eingegangen. Einige davon stellten eine direkte Gefährdung der Autorin dar. (krk/ag)





Facebook darf Daten nicht verknüpfen

KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, daß Facebook das Sammeln und Zusammenführen von Daten über seine einzelnen sozialen Netzwerke vorerst stoppen muß. Der US-Konzern muß seinen Nutzern zudem eine Wahlmöglichkeit bei der Verknüpfung der Informationen aus Facebook, WhatsApp und Instagram anbieten. Damit hoben die Richter in einer Eilentscheidung ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) in Düsseldorf auf, mit dem der Vollzug einer entsprechenden Verbotsverfügung des Bundeskartellamtes aus dem Februar 2019 ausgesetzt worden war. Facebook soll dem Bundeskartellamt nun innerhalb von vier Monaten Vorschläge vorlegen, wie die Nutzer künftig ihr Einverständnis erklären können. (gb)