© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 29/20 / 10. Juli 2020

Meldungen

Flüchtlingsverteilung: Seehofer zuversichtlich

BERLIN. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat sich zuversichtlich gezeigt, daß während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft eine Einigung in der Flüchtlingspolitik gefunden wird. Ziel sei ein gemeinsamer Verteilungsmechanismus von Asylsuchenden. Er gehe davon aus, daß es unter dem deutschen Vorsitz einen Durchbruch bei der Verständigung der Mitgliedstaaten in der Einwanderungspolitik gebe. Diese solle beinhalten, daß eine erste Prüfung von Asylbegehren bereits an den EU-Außengrenzen stattfinde. Migranten, deren Anträge offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hätten, müßten dann auch unmittelbar abgewiesen und zurückgeschickt werden, erläuterte Seehofer in der Welt am Sonntag. „Nur diejenigen werden innerhalb der EU verteilt, die einen Anspruch auf Schutz glaubhaft machen können.“ Bisher war eine Einigung für einen verbindlichen Verteilmechanismus von Flüchtlingen in der EU stets gescheitert. Vor allem die östlichen EU-Staaten wie Polen, Tschechien und Ungarn weigern sich, eine feste Anzahl an Asylsuchenden aufzunehmen. (krk)

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Streit um Studie zu Rassismus bei der Polizei

BERLIN. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hält weiter an dem Vorhaben fest, eine Untersuchung über „Racial Profiling“ durch die Polizei in Auftrag zu geben. Daß Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) eine solche Studie für überflüssig halte, wolle sie nicht akzeptieren, sagte Lambrecht in der ARD. „Deswegen werde ich auch mit dem Kollegen noch mal darüber sprechen, ob so eine Studie auch im Sinne all derjenigen, die auf festem Boden unserer Grundordnung stehen, in deren Interesse wäre. Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz hatte Deutschland in ihrem Jahresbericht empfohlen, eine Untersuchung darüber erstellen zu lassen, ob die Polizei hierzulande gezielt Menschen ausländischer Herkunft allein wegen ihres äußeren Erscheinungsbilds kontrolliert („Racial Profiling“). Ursprünglich hieß es, das Bundesinnenministerium und das Justizministerium wollten sich um die Umsetzung kümmern. Dann aber dementierte ein Sprecher des Innenministeriums die Berichte. „Weder die Polizeigesetze des Bundes noch die einschlägigen Vorschriften und Erlasse erlauben eine solche Ungleichbehandlung von Personen.“ Lambrecht dagegen betonte, es gehe nicht darum, irgend jemanden unter einen Generalverdacht zu stellen. „Sondern es geht darum, einfach den Sachstand zu ermitteln.“ Unterstützung erhielt Lambrecht von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. „Die Behauptung, es gebe Racial Profiling praktisch nicht und es müsse deshalb auch nicht weiter erforscht werden, ist wenig stichhaltig – auch weil es in Deutschland gerade keine flächendeckenden Beschwerdestrukturen gibt“, teilte die Behörde mit. (krk)