© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 30-31/20 / 17. Juli 2020

Lesereinspruch

Auflösung ist kein Novum

Zu: „Bluten auf Bewährung“ von Christian Vollradt (JF 29/20)

Trefflich bewertet dieser Artikel das Führungsverhalten der Bundesministerin für Verteidigung und des Generalinspekteurs. Allerdings ist die Auflösung der 2. Kompanie in der Geschichte der Bundeswehr kein Novum. Im Januar 1962 wurde der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Hellmuth Heye, wegen Vorfällen in der Fallschirmjäger-brigade 25 in Nagold eingeschaltet. Drei Offiziere und zwei Feldwebel der Ausbildungskompanie 5/9 hatten unter Alkoholeinfluß einen militärischen Wachposten des örtlichen Munitionsdepots überfallen, gefesselt und mißhandelt. Sie begründeten ihr Verhalten damit, sie hätten die Aufmerksamkeit des Wachpostens testen wollen. Sie kamen vor Gericht und wurden zu einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Im November 1962 wurden in der Nachbareinheit, der Fallschirmjäger-Ausbildungskompanie, Verstöße wegen unzulässiger Erziehungsmethoden festgestellt (inklusive Todesfall bei einem Eingewöhnungsmarsch), in dessen Ergebnis die Ausbildungskompanie 6/9, ebenfalls eine Elitetruppe, im Jahr 1963 aufgelöst wurde.

Dietrich Schulz, Oberstleutnant a.D., Rödental