© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 33/20 / 07. August 2020

Unter falscher Flagge
Instanbul-Konvention gegen häusliche Gewalt: Im Fahrwasser hehrer Anliegen läuft ein Gender-U-Boot ein
Birgit Kelle

Glaubt man der feministisch empörten Berichterstattung über Polen dieser Tage, dann plant der dortige Justizminister Zbigniew Ziobro mit dem angekündigten Ausstieg des Landes aus der sogenannten Istanbul-Konvention, gerne auch als Konvention gegen häusliche und Gewalt gegen Frauen und Kinder bezeichnet, die Abschaffung des Frauenschutzes. Fakt ist, ein Tauziehen hat in Polen begonnen um die Frage, wer nach der geplanten Verschlankung der Regierung im September anschließend das Stühlerücken mit mehr Macht oder ohne Stuhl übersteht. Die Istanbul-Konvention ist für die Debatte um eine konservative Ausrichtung der polnischen Politik ein dankbares Thema, denn, wenn auch derzeit taktisch begründet, inhaltlich ist die Kritik an diesem Übereinkommen mehr als berechtigt. Nicht umsonst haben nur 36 der 47 Mitgliedstaaten des Europarates diesen Vertrag bislang ratifiziert. Unter den Verweigerern sind etwa Länder wie Großbritannien, Lettland, Litauen, Tschechien, Ungarn, die Slowakei und die Ukraine.

Abseits feministischer Schnappatmung und machtpolitischer Überlegungen ist die Istanbul-Konvention nämlich ein nahezu klassisches Negativbeispiel, wie der Kampf gegen Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen strategisch in den Vordergrund gerückt wird, um im Fahrwasser dieser absolut heroischen Ambition, der niemand widersprechen würde, der auch nur halbwegs bei Verstand ist, dann das üble Kleingedruckte mit zu transportieren.

Diese Art von Fakten zu schaffen wird als Strategie schon lange auch in internationalen Organisationen und Verträgen angewandt, um eine schleichende Veränderung der Frauen-, aber auch der Geschlechterdefinition voranzutreiben. Auch UN Women, der frauenpolitische Teil der UN, hat etwa längst eine neue Frauendefinition in seiner täglichen Arbeit übernommen und damit analog eine Ausweitung eines Vertretungsanspruchs für die Durchsetzung von LGBT-Rechten. In eine schmissige Formel gepreßt heißt es dann auf der Netzseite der UN Women: „Gendergerechtigkeit und Abschaffung von Gewalt gegen alle Mädchen und Frauen, inklusive Lesben, Bisexuellen, Transsexuellen und Gender-Nonkonformisten muß erreicht werden“, und die Vorsitzende der UN Women, Phumzile Mlambo-Ngcuka, formuliert: Wer sich gegen Gewalt von Frauen und Mädchen einsetze, könne die LGBT-Community nicht zurücklassen.

Genau hier findet sich dann auch analog das Problem der Istanbul-Konvention. Daß Regierungen mit ihr gegen sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, Verstümmelung der weiblichen Genitalien, erzwungene Abtreibung, Sterilisation und Zwangsehen sowie psychische und häusliche Gewalt gegen Frauen vorgehen wollen, ist ja wunderbar. Diese Taten waren aber auch vorher bereits durch nationale und internationale Gesetze und Verträge verboten. Im Vertrag steht aber auch etwa der Artikel 3c, der eine neue Geschlechterdefinition für alle Unterzeichner inklusive mitliefert, in der so banale Wörter wie „Frau“ oder „Mann“ oder auch nur das biologische Geschlecht überhaupt nicht mehr vorkommen. Statt dessen heißt es: „Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Begriff ‘Geschlecht’ die gesellschaftlich geprägten Rollen, Verhaltensweisen, Tätigkeiten und Merkmale, die eine bestimmte Gesellschaft als für Frauen und Männer angemessen ansieht.“ Das widerspricht nicht nur naturwissenschaftlichen Erkenntnissen und den Ansichten der Mehrheit der Weltbevölkerung, sondern auch allen anderen Definitionen von „Geschlecht“ in den bisherigen EU-Verträgen und den nationalen Verfassungen. Man hat also mit der Konvention eine vorprogrammierte Kollision zwischen nationalen und europäischen Gesetzgebungen geschaffen.

Damit nicht genug, heißt es in Artikel 12,1 zusätzlich: „Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen Maßnahmen, um Veränderungen von sozialen und kulturellen Verhaltensmustern von Frauen und Männern mit dem Ziel zu bewirken, Vorurteile, Bräuche, Traditionen und alle sonstigen Vorgehensweisen, die auf der Vorstellung der Unterlegenheit der Frau oder auf Rollenzuweisungen für Frauen und Männer beruhen, zu beseitigen.“

Auch die deutsche Regierung hat also freiwillig eine Übereinkunft unterschrieben, „erforderliche Maßnahmen“ zu ergreifen, um ihre geschätzten Wähler, also Sie und mich, dazu zu bewegen, Bräuche, Traditionen, unsere „Vorurteile“, aber auch unsere bisherigen Vorstellungen von Geschlecht als falsche soziale und kulturelle Verhaltensmuster ad acta zu legen, wenn sie nicht mehr den aktuell gültigen Vorstellungen von „Geschlechtergerechtigkeit“ entsprechen. Die englische Übersetzung formuliert es noch deutlicher, sie spricht von zu bekämpfenden „stereotypen Rollen“ für Männer und Frauen.

Wenn man sich dann noch in Erinnerung ruft, daß derselbe Europarat bereits im Jahr 2010 allen Ernstes versuchte, die weitere Abbildung von Frauen als Mütter und Hausfrauen europaweit in den Medien zu verbieten, weil diese Darstellung der Frau angeblich bereits genau solche „sexistischen Stereotype“ seien, kann man ungefähr erahnen, welche Vorstellungen von Weiblichkeit laut Istanbul-Konvention noch als politisch korrekt und vorurteilsfrei zu gelten haben. Selbstredend sind alle Vorstellungen von Familie oder Ehe nach dieser Konvention ebenfalls nur zu bekämpfende Stereotype eines binären „zwangsheteronormativen“ Weltbildes, sie sind Vorurteile und Traditionen und somit Hindernisse auf dem Weg in eine allumfassende Gendergerechtigkeit für alle „Geschlechter“.

Das Problem ist also nicht, daß Polen aus diesem Vertrag aussteigen will, sondern wieso Deutschland es nicht tut – hat sich unser Land doch im Fahrwasser dieser Initiative des Europarates ein echtes Gender-U-Boot aus Istanbul eingefangen.