© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 33/20 / 07. August 2020

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Vogel: Verstorbener SPD-Politiker gewürdigt

München. Zahlreiche Politiker haben den vergangene Woche im Alter von 94 Jahren verstorbenen früheren SPD-Vorsitzenden Hans-Jochen Vogel gewürdigt. „Sein Leben stand ganz im Dienst der Menschen“, so SPD-Chef Norbert Walter-Borjans. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) nannte seinen Vorgänger ein „Vorbild an Korrektheit und Gradlinigkeit“ Der 1926 in Göttingen geborene Vogel war 1960 Oberbürgermeister von München und mit 34 Jahren jüngstes Oberhaupt einer deutschen Großstadt geworden. Später amtierte er als Bundesbau- und Justizminister sowie für knapp vier Monate als Regierender Bürgermeister in Berlin, bevor er als SPD-Fraktionschef  und Kanzlerkandidat wieder in die Bundespolitik wechselte. (vo)





Debatte um Nutzung von Corona-Kon­takt­daten 

Berlin. Die Nutzung der verpflichtenden Corona-Gästelisten zur Strafverfolgung durch die Polizei hat bundesweit Unmut hervorgerufen. Restaurantbetreiber seien nicht der verlängerte Arm der Polizei, kritisierte etwa die Geschäftsführerin des niedersächsischen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), Renate Mitulla, im NDR. Aus Gründen des Infektionsschutzes müssen Friseurkunden oder Gaststättenbesucher Namen und Anschrift hinterlassen. Die Dehoga forderte alle Landesregierungen auf, diesbezüglich „dringend für Klarheit“ zu sorgen. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) betonte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, die Daten würden nur zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen genutzt“. Eine Verwendung, um Straftaten zu verfolgen, sei unzulässig. Sein bayerischer Amtskollege Joachim Herrmann (CSU) nannte die Verwendung dagegen bei der Aufklärung von schweren Straftaten „sinnvoll und richtig“. Auch der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink merkte an, die Strafprozeßordnung sehe vor, daß Staatsanwaltschaft und Polizei Daten beschlagnahmen dürfen, „die zur Verfolgung von Straftaten dienen“. Ausnahmen gälten „bei Anwälten, Geistlichen oder Journalisten, aber nicht bei Gastronomen“. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, kritisierte dagegen, eine angebliche Verunsicherung der Bevölkerung sei „fahrlässig herbeigeredet“. Die wenigen Fälle zeigten, „daß von dieser rechtlich zulässigen Möglichkeit schon aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ausgesprochen zurückhaltend Gebrauch gemacht“ werde. (vo)