© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 34/20 / 14. August 2020

Meldungen

Giffey: Rüge als Strafe bei Plagiat gibt es nicht

Berlin. Der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Berliner Abgeordnetenhauses hat in einem Gutachten für die AfD-Fraktion bestätigt, daß die Freie Universität Berlin Familienministerin Franziska Giffey (SPD) für ihre fehlerhafte Doktorarbeit keine Rüge hätte erteilen dürfen. Die FU hatte Giffey im Zuge einer Überprüfung im Oktober 2019 – nachdem der Wissenschaftsblog „Vroniplag“ darauf hingewiesen hatte, daß 37 Prozent der Textseiten ihrer im Jahr 2010 bewerteten Dissertation plagiiert seien – eine Rüge erteilt. Ihren Doktortitel durfte sie jedoch behalten. Giffey hatte ursprünglich ihren Rücktritt angekündigt für den Fall, daß sie ihren akademischen Titel verliere. Die Strafe einer Rüge für wissenschaftlich unsauberes Arbeiten und Zitieren gebe es jedoch gar nicht, heißt es nun in dem Gutachten. Entweder hätte man Giffey den Doktortitel entziehen müssen oder nicht. Der Vorsitzende des Wissenschaftsausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus, Martin Trefzer (AfD), warf der FU Berlin im Gespräch mit der FAZ vor, eine „rechtswidrige Rüge“ erfunden zu haben. Er brachte einen Untersuchungsausschuß ins Gespräch. (ha)





Muezzinruf: Weinheim verteidigt Verbot

WEINHEIM. Die badische Stadt Weinheim hat ihr Verbot eines Muezzinrufs der örtlichen moslemischen Gemeinde verteidigt. Die Stadt widerspreche der Auffassung des Moscheevereins, wonach die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit auch den islamischen Gebetsaufruf beinhalte, zitierte die Rhein-Neckar-Zeitung einen Sprecher. „Wir sehen das grundsätzlich anders.“ Nach der „klar formulierten Haltung in der Moscheekommission und im Gemeinderat ist keine andere Haltung der Stadtverwaltung möglich“. Überdies widersprach die Verwaltung den Vorwürfen der türkisch-islamischen Gemeinde, sie habe das Anliegen bewußt verzögert. In einer Mitteilung des Vereins „werden leider Vorgänge dargestellt, die nicht der Wahrheit entsprechen“. Beispielsweise habe ein Treffen mit dem Vorsitzenden Ishak Ünal nicht stattgefunden, weil er „trotz zahlreicher Anrufversuche nicht erreichbar war“. Die Baugenehmigung, in der ein Muezzinruf ausgeschlossen worden war, sei auch vom Vorstand des Moscheevereins unterzeichnet worden. Das Dokument sei „absolut bindend und nicht verhandelbar“, bekräftigte die Stadt. Ende Juli hatte die Stadt beschlossen: „Laute Gebete vom Minarett der Weinheimer Moschee sind nach wie vor nicht zulässig und werden auch nicht geduldet.“ Daraufhin kritisierte Ünal den Umgang der Stadtvertreter mit den Moslems. „Die belehrende Haltung, die wir bei unserem Treffen erlebt haben, können wir als Weinheimer Muslime von unserer Stadt sowie den Fraktionsspitzen nicht akzeptieren.“ Es seien „antiislamische Ressentiments“ herangezogen worden. „Dies schadet dem Ruf der Moscheegemeinde!“ (ls)