© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 40/20 / 25. September 2020

Meldungen

Gesetz gegen Haß im Netz verfassungswidrig?

Berlin. Das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz gegen Rechtsextremismus und Haßkriminalität soll in Teilen verfassungswidrig sein. Zu diesem Ergebnis kommen zwei Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages und ein Gutachten des renommierten IT-Rechtlers Matthias Bäcker von der Universität Mainz, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Problematisch erscheint den Juristen insbesondere die Grundlage für die geplante neue Zentralstelle beim Bundeskriminalamt (BKA), an die Facebook, Youtube und andere soziale Netzwerke laut dem Gesetz automatisch Informationen über die Nutzer weiterleiten müssen, deren Beiträge sie gelöscht haben. Dem BKA mangle es an Befugnissen, die Daten der Tech-Konzerne überhaupt zu nutzen, heißt es in allen drei Gutachten. Am 17. Juli hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil bestätigt, daß Telekommunikationsanbieter keine spezifischen Bestandsdaten an das Bundeskriminalamt übermitteln dürfen und die Bereitstellung verfassungswidrig ist. Letztlich handle es sich um handwerklich-technische Fehler im Gesetzgebungsverfahren, so der IT-Rechtler Bäcker. Auch der Bundesrat hat das Gesetz bereits gebilligt. Derzeit liegt es bei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, dessen Unterschrift noch fehlt. Laut der Süddeutschen Zeitung laufen bereits seit längerem Gespräche zwischen Vertretern des Bundespräsidenten und dem Justizministerium, um die noch bestehenden Bedenken auszuräumen. (ha)





Deutschland will keine Kontrollen an der Grenze

BERLIN. Trotz steigender Corona-Infektionszahlen in mehreren Nachbarländern will Deutschland an seinen Grenzen vorerst keine erneuten Kontrollen einführen. „Wir haben keine guten Erfahrungen mit Grenzschließungen gemacht“, sagte Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) im ZDF-„Morgenmagazin“. Man brauche die Pendler wie beispielsweise Krankenschwestern aus Frankreich, die im Saarland arbeiteten. Ebenso sei Deutschland auf den freien Warenverkehr angewiesen. „Und deshalb ist Grenzschließung überhaupt nicht das Mittel der ersten Wahl“, betonte Braun. Wichtig sei statt dessen, daß Arbeitgeber, die auf Arbeitnehmer aus den Nachbarländern setzten, ein Hygienekonzept erstellten. Es sei aber eine hohe Herausforderung, das gestiegene Infektionsrisiko wie beispielsweise in Frankreich oder Tschechien nicht nach Deutschland „herüberschwappen“ zu lassen. Durch die zwischenzeitlichen Grenzkontrollen konnte die Bundespolizei zwischen Ende März und Anfang Mai fast 1.800 zur Fahndung ausgeschriebene Personen aufgreifen. Darunter fielen sowohl Personen, die per Haftbefehl gesucht wurden, als auch solche, bei denen eine Aufenthaltsermittlung lief. Mitte Juni wurden die Grenzkontrollen jedoch wieder aufgehoben. (krk)