© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 41/20 / 02. Oktober 2020

Meldungen

Freie Wähler zeigen Justizministerin an 

DRESDEN. Die Freien Wähler Sachsen haben Anzeige wegen des Verdachts der Untreue gegen die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) erstattet. Es „könnten Grundsätze beim Einstellungsverfahren im öffentlichen Dienst durch das Justizministerium verletzt worden sein“, begründeten die Freien Wähler ihren Schritt. Anlaß ist die Personalpraxis von Meier, die in den neun Monaten ihrer Amtszeit 46 neugeschaffene Posten in ihrem Ministerium häufig mit Parteifreunden besetzt hatte. Offiziell heißt es, dies geschehe wegen des erweiterten Aufgabenspektrums des Justizministeriums. Es müsse sich nun auch um die Bereiche Demokratie, Gleichstellung und Europa kümmern. Angesichts dessen betonten die Freien Wähler in ihrer Anzeige: „Durch Ämterpatronage wird aber auch das Demokratieprinzip beeinträchtigt. Insbesondere bei einem Ministerium, das die Demokratieförderung in seinem Ressortzuschnitt hat, wohnt daher eine außergewöhnliche Vorbildrolle inne.“ In der Vergangenheit war Meier in die Kritik geraten, da sie als Jugendliche Bassistin in einer Punk-Band war, die polizeifeindliche Texte verbreitet hatte. Nachdem Rücktrittsforderungen laut geworden waren, distanzierte sie sich. (ag)





Gericht kippt Verbot des Muezzin-Rufs 

MÜNSTER. Die Ditib-Gemeinde in der nordrhein-westfälischen Stadt Oer-Erkenschwick darf wieder mit dem Muezzin-Ruf über Lautsprecher zum Gebet rufen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat dazu am Mittwoch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen von 2018 gekippt. Ein Bewohner hatte damals gegen eine Entscheidung der Stadt geklagt, die der Gemeinde eine immissionsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt hatte, den Muezzinruf über einen Lautsprecher auszusenden. Der Kläger sah sich als Christ in seinem Grundrecht auf negative Religionsfreiheit verletzt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte der Klage stattgegeben, weil die Stadt die Ausnahmegenehmigung für die islamische Gemeinde nicht gründlich genug mit den Belangen der Anwohner abgestimmt hatte. Die Stadt ging daraufhin in Berufung. Nun verwarf die höhere Instanz das erstinstanzliche Urteil. „Es ging um die Rechtmäßigkeit der Genehmigung. Wir haben nicht über die Zulässigkeit des Muezzinrufs entschieden, sondern über den Lautsprecher. Daß dieses Geräusch am Haus der Klägers wahrzunehmen ist, daran haben wir keinen Zweifel“, zitierte die Bild-Zeitung die Richterin. „Aber es ist so leise, daß dies nicht für eine erhebliche Belästigung spreche. Der Ruf ist zweifelsfrei ein Gebet. Es ist aber nichts, was jemanden zwingt, an der Religion teilzunehmen.“ Der Kläger, ein 71 Jahre alter Rentner, sagte dem Blatt, er hoffe nun, daß sich ein weiterer Kläger findet, der näher an der Moschee wohne. (ls)