© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 42/20 / 09. Oktober 2020

Zeitschriftenkritik: Medizin & Ideologie
Das Coronavirus und die Grundrechte
Werner Olles

In seinem Vorwort zur aktuellen Ausgabe der von der „Europäischen Ärzteaktion in den deutschsprachigen Ländern“ viermal pro Jahr herausgegebenen Zeitschrift Medizin & Ideologie (2/20) befaßt sich der Arzt Bernhard Gappmaier mit den umstrittenen Maßnahmen der Regierungen von Österreich und Deutschland gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Er fragt sich, wie es möglich ist, daß sich eine Gesellschaft so rasch und bereitwillig widerstandslos in die Geiselhaft einer von der WHO ausgerufenen Pandemie und ihrer Zwangsmaßnahmen nehmen und manipulieren läßt“. Der Vorsitzende des Vereins Ärzteaktion thematisiert auch „die einseitig skandalöse Berichterstattung“ über die Berliner Demonstrationen gegen „die politisch unverhältnismäßig verfügten Schutzmaßnahmen“. Er kritisiert scharf „die raschen Löschungen unliebsamer kritischer Gegenstimmen in den elektronischen Medien und sozialen Internet-Plattformen, die widerrechtlichen Versammlungsbeschränkungen (und) die politischen und medialen Manipulationen im gesellschaftlichen Alltag.“ Angesichts der massiven Bedrohung der Grundrechte sollten wir uns, so Gappmeier, besinnen und „die ungeheure Hybris derer, die sich daran auch noch lange goldene Nasen verdienen“ und unser eigenes angstgesteuertes Verhalten kritisch unter die Lupe nehmen. 

Der Bioethiker Joseph Meaney beschäftigt sich mit den „schockierenden Verletzungen der Religionsfreiheitsrechte“ im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, da er selbst in diesen Tagen „ein nahezu katastrophales Versagen hinsichtlich einer spirituellen Betreuung“ erlitt, als er wegen einer schweren Herzrythmusstörung stationär ins Spital mußte. Seine religiösen Freiheitsrechte als Katholik seien verletzt worden, da es ihm während seines Krankenhausaufenthaltes nicht möglich war, einen Priester zu sehen, obwohl er negativ auf Covid-19 getestet war und wiederholt um das Sakrament der Krankensalbung gebeten hatte. Seinem Pfarrer sei der Zugang zum Krankenhaus verweigert worden, selbst seine Ehefrau und der emeritierte Erzbischof von Philadelphia, Charles Caput, erhielten keine Besuchserlaubnis. Meaney berichtet von Menschen, die in den Spitälern mutterseelenallein starben, ohne die Sterbesakramente empfangen zu haben. So müßte die Kirche einfordern, daß die Grundrechte respektiert werden, weil auch eine Krise keine Entschuldigung für Menschenrechtsverletzungen sei und Gläubige in Todesgefahr nicht nur eines Arztes bedürften, sondern mehr noch eines Priesters.

Ein weiterer Beitrag befaßt sich kritisch mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe. Der in Theologie und Bioethik promovierte Autor Ralph Weimann hält diese höchstrichterliche Entscheidung für einen „totalen Dammbruch“. Das Gericht habe „die absolute Verfügungsgewalt des Menschen über den Menschen aus jedem Grund“ erklärt.

Kontakt: Europäische Ärzteaktion in den deutschsprachigen Ländern e.V., Vordertullnberg 299, A-5580 Tamsweg. Das Einzelheft kostet 4 Euro, ein Jahresabo 16 Euro. 

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