© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 45/20 / 30. Oktober 2020

Meldungen

Unternehmen verzichten auf Gendersprache 

SIEGBURG. Während immer mehr Institutionen eine sogenannte gendergerechte Sprache benutzen – etwa Universitäten und öffentlich-rechtliche Sender – gibt es in den Jahresberichten großer Konzerne einen gegenläufigen Trend. Das berichtete das „PR-Journal“, das Online-Portal für PR und Kommunikation, mit Sitz in Siegburg. Dessen Autor Manfred Piwinger hatte dazu die Geschäftsberichte des Jahres 2019 von Unternehmen aus dem DAX (Deutscher Aktienindex) ausgewertet. Sein Fazit: „Im Vergleich zu den Vorjahren ist tendenziell eine Abkehr von Doppelbenennungen erkennbar.“ Zur Erläuterung: Zum Beispiel wird die Bezeichnung „Mitarbeiter“ verwendet und nicht zusätzlich „Mitarbeiterinnen“. Die Konzerne begründeten dies mit der „besseren Lesbarkeit“, „Vereinfachungsgründen“ oder „der Vereinfachung der Sprache“. Das PR-Journal nennt 16 Beispiele, darunter Adidas, Bayer, BMW, Daimler, Deutsche Lufthansa, Deutsche Post, Henkel, RWE und Volkswagen. So heißt es im Adidas-Geschäftsbericht, „auf geschlechterspezifische Formulierungen wie Mitarbeiter (innen) oder Konsument (innen)“ werde verzichtet. Die gewählte männliche Form stehe „stellvertretend für alle Geschlechter“. Bei Volkswagen heißt es: „Wir bitten unsere Leserinnen und Leser um Verständnis, daß wir aus Gründen der Sprachvereinfachung die maskuline grammatische Form verwenden.“ (idea/JF)

 https://pr-journal.de





Lebensrechtler begrüßen Abtreibungsurteil

BERLIN/WARSCHAU. Der Bundesverband Lebensrecht hat die Entscheidung des höchsten polnischen Gerichts begrüßt, wonach Abtreibungen von unheilbar kranken Föten verfassungswidrig sind. Die seit 1993 geltende Gesetzeslage, die Schwangerschaftsabbrüche in diesen Fällen zuläßt, verletze die Menschenwürde ungeborener Kinder, entschieden die Verfassungsrichter in Warschau. Damit sind Abtreibungen in Polen künftig nur noch legal, wenn die Gesundheit der Mutter gefährdet ist oder die Schwangerschaft das Ergebnis einer Straftat ist. Wie die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht, Alexandra Maria Linder (54), der Evangelischen Nachrichtenagentur idea sagte, haben die Verfassungsrichter mit ihrer Entscheidung deutlich gemacht, daß „die Menschenwürde von Lebensbeginn an garantiert und geschützt“ sei. Das gelte auch für Kinder mit schweren Krankheiten. (idea/JF)





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