© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 45/20 / 30. Oktober 2020

Das Todesurteil wurde aufgehoben
Der DDR-Schauprozeß gegen den Jugendlichen Hermann Flade erregte im Westen Aufsehen
Jörg Bernhard Bilke

Das grausame Schicksal des 18jährigen Oberschülers Hermann Flade (1932–1980) aus Olbernhau im Erzgebirge, der am 10. Januar 1951 vom Landgericht Dresden zum Tode verurteilt wurde, hat die Öffentlichkeit in Westdeutschland mehr als ein Jahrzehnt beschäftigt. Ohne das anhaltende Entsetzen über dieses unerhört harte Urteil wäre es am 29. Januar nicht zum Revisionsprozeß gekommen und zur Verhängung einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren.

Die am 7. Oktober 1949 in der Sowjetischen Besatzungszone gegründete „Deutsche Demokratische Republik“ war, da ihr, bis zum Untergang am 9. November 1989, jegliche demokratische Legitimation fehlte, ununterbrochen darauf bedacht, mit allen Mitteln die Herrschaft nach innen und außen abzusichern. Dazu gehörten das politische Strafrecht, das Redefreiheit, Reisefreiheit und Streiks verbot, die „parteiliche“ Strafjustiz, die unmenschlich hohe Strafen für „politische Verbrechen“ verhängten, und dazu gehörte auch die Ermordung Hunderter von DDR-Flüchtlingen an der innerdeutschen Grenze.

Hermann Josef Flade, am 22. März 1932 in Würzburg geboren, war ein unerbittlicher Gegner der neuen Ordnung! Er wuchs seit 1936 in Olbernhau auf, wohin Mutter und Stiefvater mit ihm gezogen waren. Dort besuchte er seit 1938 die Volksschule und nach dem Krieg die Goethe-Oberschule. Für den 15. Oktober 1950 waren die ersten Wahlen seit Staatsgründung für die „Volkskammer“, das DDR-Parlament in Ost-Berlin, angesetzt. Hermann Flade, der diese Wahlen aus demokratischer Überzeugung ablehnte, hatte mit einem Stempelkasten aus der Kinderzeit Flugblätter gedruckt und sie am 14. Oktober, dem Vorabend der „Volkswahlen“, in Hausbriefkästen gesteckt. Dabei wurde er von zwei „Volkspolizisten“ in Zivil, die als Liebespaar getarnt waren, gestellt. Er zog sein bereits aufgeklapptes Taschenmesser und verletzte den „Volkspolizisten“, der sich auf ihn gestürzt hatte, mit Stichen in Arm und Rücken leicht. Danach floh er.

Am nächsten Morgen, dem Wahlsonntag, besuchte er mit seiner Freundin den katholischen Gottesdienst und ging mit ihr zum Wahllokal im Ballhaus „Tivoli“. Am Nachmittag des 15. Oktober wurde er verhaftet und in Handschellen abgeführt. Die Gerichtsverhandlung am 10. Januar 1951 war als Schauprozeß inszeniert, der Saal war brechend voll, die Verhandlung wurde über Lautsprecher nach draußen übertragen. Um 16.30 Uhr wurde Hermann Flade zur „Strafe des Todes kostenpflichtig verurteilt“.

Was Karin König mit ihrem lesenswerten Buch versucht hat, ist eine Rekonstruktion des ersten DDR-Jahrzehnts und der politischen Umstände 1950/51, die zur Verurteilung Hermann Flades führten. Bereits 1998 hatte sie in der Frankfurter Rundschau in einem Essay das Thema aufgegriffen und danach Briefe einstiger Mithäftlinge Hermann Flades im Zuchthaus Waldheim wie Achim Beyers und Lisa Flades, der in Siegburg/Rheinland lebenden Witwe, erhalten. Von ihr bekam Karin König damals auch die Telefonnummer Lena Reuters in Olbernhau, der einstigen Sekretärin des Bürgermeisters, die zur schier unerschöpflichen Quelle wurde.

Die Autorin ist bei ihrer Recherche äußerst umsichtig und zielstrebig vorgegangen. Die Archivreisen nach Berlin, Bonn, München und Mainz und nicht zuletzt ins Erzgebirge werden zeitaufwendig und kostspielig gewesen sein. Das Literaturverzeichnis läßt erkennen, daß Karin König keine Mühe gescheut hat, aus Haftberichten wie dem von Hermann Flade selbst (1963) wie auch aus denen von Eva Müthel (1957) und Walter Kempowski (1969) die Atmosphäre in den DDR-Zuchthäusern der fünfziger Jahre zu erfassen. Selbst Andrea Feths Buch über Hilde Benjamin (1997) und Wolf Biermanns Autobiographie (2016) wurden hier einbezogen. Was die „Volkswahlen“ von 1950 betrifft, so gelang es ihr sogar, einen Kommentar der 17jährigen Brigitte Reimann in einem Brief an eine westdeutsche Freundin ausfindig zu machen.

Das kaum hoch genug einzuschätzende Verdienst von Karin Königs Buch ist es, den Lebensweg Hermann Flades nach der Haftentlassung weiterverfolgt zu haben. Fast alle Haftberichte, sofern sie nicht in Autobiographien eingebettet sind, enden mit dem ersten Atemzug in der Freiheit. Von allen Bemühungen seiner westdeutschen Freunde, den Waldheimer Häftling durch Proteste und Eingaben freizubekommen, hat er nichts erfahren. Andererseits war seine widerwillig und lustlos eingegangene Verpflichtung zur Mitarbeit bei der Staatssicherheit, die er mutig in seinem Haftbuch zugegeben hat, der westdeutschen Öffentlichkeit nicht bekannt.

1960 gab Flade im Westen Interviews im „Stern“

Am Montag, den 28. November 1960 wurde Hermann Flade nach mehr als zehn Jahren aus dem Zuchthaus entlassen und kam bei Verwandten in Flöha, unweit seiner Heimatstadt Olbernhau im Erzgebirge gelegen, unter. Ein gültiger DDR-Paß wurde ihm aber von der Abteilung Inneres des Rates des Kreises verweigert, er bekam nur einen Behelfsausweis, mit dem er nicht reisen durfte. Erst nach einem Beschwerdebrief seiner Eltern an Volkskammerpräsident Johannes Dieckmann wurde ihm eine Reise von drei Wochen über Weihnachten zu seinen Eltern in Traunstein/Oberbayern zugestanden. Am 10. Dezember 1960, dem „Tag der Menschenrechte“, traf er mit dem Interzonenzug nach Mitternacht im oberfränkischen Hof ein, wo ihn seine Eltern und ein Schwarm von Journalisten erwarteten, die ihn mit Fragen bedrängten. Abgesandte der Illustrierten Stern beförderten dann noch in der Nacht Hermann Flade und seine Eltern nach Hamburg, wo ihn die Journalistin Eva Müthel, die selbst sechs Jahre in DDR-Gefängnissen verbracht hatte, zu einem Exklusiv-Interview erwartete, dessen erste Folge noch vor Weihnachten, am 21. Dezember 1960, erschien.

Später holte er das Abitur nach, nahm ein Studium in München auf, wechselte nach Mainz und wurde dort 1967 im Fach Politikwissenschaft promoviert. Er heiratete, wurde Vater dreier Töchter und Referatsleiter im Gesamtdeutschen Institut in Bonn. Während der zwei Jahrzehnte, die er nach der Haftentlassung noch zu leben hatte, stand er unter ständiger Beobachtung des Ostberliner Ministeriums für Staatssicherheit. Völlig überraschend verstarb er am 16. Mai 1980 mit nur 48 Jahren.

Karin König: „Die Freiheit ist mir lieber als mein Leben.“ Hermann Flade – Eine Biographie. Lukas-Verlag, Berlin 2020, broschiert, 200 Seiten, 19,80 Euro