© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 48/20 / 20. November 2020

Meldungen

Kritik an Reisen des Entwicklungsministers 

BERLIN. Das Entwicklungsministerium hat Kritik an der Begleitung bei Dienstreisen von Minister Gerd Müller (CSU) durch seine Ehefrau zurückgewiesen. „Es ist richtig, daß der Minister auf seinen Reisen nach Afrika und in Krisen- und Flüchtlingsgebieten von seiner Ehefrau begleitet wurde, was Regierungsmitgliedern möglich ist“, teilte ein Sprecher der Nachrichtenagentur dpa mit.Allerdings habe die Mitnahme der Frau „keinen Einfluß auf die Möglichkeit der Mitreise von Fachpolitikern“ gehabt. Außerdem seien alle anfallenden Kosten wie etwa für Visa, Hotel und Verpflegung sowie bei der Flugbereitschaft nach dem Höchstsatz von 100 Prozent beglichen worden. Müllers Ehefrau Gertie Müller-Hoorens war seit der Bundestagswahl 2017 siebenmal im Regierungsflugzeug mitgereist. In der Legislaturperiode 2013 bis 2017 fünfmal. Kritik kam vom entwicklungspolitischen Sprecher der AfD, Markus Frohnmaier. Er habe als Vertreter der größten Oppositionsfraktion den Minister noch nie begleiten dürfen, sagte er der JUNGEN FREIHEIT. „Bisher schaffte es Minister Müller, sich vielen Bürgern als Saubermann zu inszenieren“, ergänzte Frohnmaier. Tatsächlich betreibe er „wirkungslose Symbolpolitik als Ausfluß linker Überheblichkeit“. (ls)





Rechtsreferendarin darf Kopftuch tragen 

LEIPZIG. Eine muslimische Juristin hat im Streit um ein Kopftuchverbot in Bayern vor dem Bundesverwaltungsgericht gesiegt. Die Rechtsreferendarin hatte 2014 ihre Ausbildung in Augsburg mit der Auflage beginnen dürfen, bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung kein Kopftuch zu tragen. Weil sie einmal nicht am Richtertisch hatte Platz nehmen dürfen, als sie sich dieser Anordnung verweigerte, ging sie juristisch dagegen vor. Das Augsburger Verwaltungsgericht hatte ihr 2016 recht gegeben mit der Begründung, für einen solchen Eingriff in die Religions- und Ausbildungsfreiheit gebe es keine gesetzliche Grundlage. Die bayerische Staatsregierung ging erfolgreich beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Berufung. Die Richter hatten 2018 entschieden, für die Klage bestehe kein berechtigtes Interesse, da die Ausbildung, für die die Auflage galt, inzwischen beendet sei. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun am Donnerstag, daß sich die Frau dennoch in einem Hauptsacheverfahren dagegen zur Wehr setzen darf. Die Leipziger Richter begründeten dies damit, daß „die ‘Kopftuch-Auflage’ einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darstellt“. Das letztinstanzliche Urteil hat keinen Einfluß auf ein Gesetz des Freistaats Bayern vom April 2018. Seitdem ist es Richtern und Staatsanwälten untersagt, religiös motivierte Kleidungsstücke zu tragen, weil dies Zweifel an ihrer Unabhängigkeit, Neutralität und ausschließlichen Bindung an Recht und Gesetz hervorrufen könnte. (ls)