© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 48/20 / 20. November 2020

Meldungen

Medienanstalt prüft Kooperation mit Google

Norderstedt. Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein hat bekanntgeben, die umstrittene Zusammenarbeit des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) mit Google bei Gesundheitsinformationen auf Verstöße gegen den neuen Medienstaatsvertrag zu prüfen. Zuvor hatten zahlreiche Zeitschriftenverleger die Kooperation heftig kritisiert, durch die Google bei Suchen zu medizinischen Stichwörtern – beispielsweise Grippe, Krebs oder Allergie – Antworten des Nationalen Gesundheitsportals gesund.bund.de prominent in Info-Kästen anzeigt. „Bereits am Tag 1 der Kooperation finden sich auf der maßgeblichen ersten Suchergebnisseite bei Stichproben in der Regel fast nur noch Regierungsinformationen zu Gesundheitsfragen“, bemängelte der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Die Verbindung „staatlicher Medientätigkeit mit dem Suchmonopol“ stelle eine „Verletzung von Mediengrundrechten“ dar. „Schon daß ein Bundesministerium überhaupt ein eigenes Fachmedium mit vollwertiger redaktioneller Berichterstattung über Gesundheitsfragen betreibt, ist mit der Staatsfreiheit der Medien nicht vereinbar und ein unannehmbarer Eingriff in den freien Pressemarkt, der sich nach wirtschaftlichen Grundsätzen finanzieren muß“, erklärte VDZ-Präsident Rudolf Thiemann. Auch der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) kritisierte den Schulterschluß des BMG mit dem US-Unternehmen. „Es stärkt damit die quasimonopolistische Stellung des Suchmaschinenkonzerns zu Lasten kleinerer Anbieter“, sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Insbesondere in der Covid-Pandemie hätten Zeitungen gezeigt, wie umfassend und nah an den Bedürfnissen der Bürger sie informieren. (gb)





Kanzleramt muß Treffen mit Medien offenlegen

Berlin. Das Bundeskanzleramt muß die bislang vertraulichen Hintergrundgespräche von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit Journalisten umfassend offenlegen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht nach einer Klage des Tagesspiegels entschieden. Das Kanzleramt muß demnach künftig Ort, Zeit, die teilnehmenden Medien und die konkret weitergegebenen Informationen eines Treffens benennen. (gb)