© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 52/20 / 18. Dezember 2020

Meldungen

Initiative will Kultur im Grundgesetz verankern

BERLIN. Zahlreiche Kulturschaffende wollen mit einer Petition an den Deutschen Bundestag erreichen, daß der Schutz von Kunst und Kultur im Grundgesetz verankert wird. „Wir sind der Überzeugung, daß der Stellenwert von Kunst und Kultur als ein kollektives gesellschaftliches Interesse grundrechtlich geschützt werden muß“, heißt es in der von Kathrin Schülein, Tänzerin, Choreographin und Intendantin des Berliner Theaters Adlershof, im Internet gezeichneten Petition. Zu den Unterstützern gehören unter anderem der Filmemacher Wim Wenders, Trompeter Till Brönner, Konstantin Wecker, Sebastian Krumbiegel (Die Prinzen) und die Intendantin des Maxim-Gorki-Theaters, Shermin Langhoff. Benötigt werden 50.000 Unterschriften. Die Zeichnungsfrist endet am 24. Januar 2021. (tha)





Beethovenpreis für US-Sängerin Patti Smith

BONN. Die US-amerikanische Sängerin, Lyrikerin und Politaktivistin Patti Smith erhält den 6. Internationalen Beethovenpreis 2020. Die heute 73jährige Punkrock-Ikone – ihr Debütalbum „Horses“ von 1975 gilt als stilprägend – und Frauenrechtlerin bekommt die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung für ihren Einsatz für Menschenrechte, Frieden, Freiheit, Armutsbekämpfung und Inklusion, teilte die Beethoven Academy am Dienstag mit. Die Verleihung soll während eines Konzerts von Patti Smith am 7. Juni 2021 in Bad Honnef stattfinden. (tha)





Bischöfe kritisieren Urteil zur Sterbehilfe

WIEN. Die Österreichische Bischofskonferenz hat eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zur Sterbehilfe als „Kulturbruch mit dem bisherigen bedingungslosen Schutz des Menschen am Lebensende“ kritisiert. Das Gericht hatte am 11. Dezember das Verbot der „Hilfeleistung zum Selbstmord“ im Strafgesetzbuch für verfassungswidrig erklärt. Zur Begründung hieß es, das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf freie Selbstbestimmung umfasse auch das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben. Dazu gehöre auch „das Recht des Suizidwilligen, die Hilfe eines dazu bereiten Dritten in Anspruch zu nehmen“. Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, der Salzburger Erzbischof Franz Lackner (64), warnte hingegen, daß mit der erlaubten Beihilfe zum Suizid der Druck auf kranke und alte Menschen steigen werde, davon Gebrauch zu machen. (tha)





Sprachpranger

Take Away & Delivery

Straßenwerbung für den Lieferservice des griechischen Restaurants „Der Kretaner“ in Berlin-Zehlendorf