© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 53/20 / 01/21 25. Dezember 2020

Meldungen

EU-Kommission will Netzwerke kontrollieren

Brüssel. Die EU-Kommission will Google, Facebook und andere Online-Plattformen stärker in die Pflicht nehmen. Das geht aus einem Gesetzespaket zum „Digital Services Act“ (DSA) und zum „Digital Markets Act“ (DMA) hervor, das die EU-Kommissarin für Wettbewerb, Margrethe Vestager, vergangene Woche in Brüssel vorgestellt hat. Insbesondere der DSA nimmt soziale Netzwerke strenger in die Verantwortung für veröffentlichte Beiträge. Sie sollen wirksamer und nach einheitlichen Verfahren gegen Hetze, Kinderpornographie, Terrorpropaganda und Falschmeldungen vorgehen. Dazu sollen die Tech-Konzerne unter Aufsicht gestellt werden und externe Kontrollen ermöglichen. Zudem soll jährlich überprüft werden, ob eine Plattform alle Vorgaben befolgt. Bei Verstößen kann die Kommission Strafen von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes verhängen. Konkret für die Beiträge haften sollen die Firmen allerdings nicht. Gleichzeitig sollen die Nutzer mehr Transparenz und Rechte erhalten, wenn Inhalte oder Profile fälschlicherweise gelöscht oder gesperrt wurden. Unter anderem sollen die Unternehmen „Compliance Officer“ ernennen, die die Regeleinhaltung überwachen. Auch jeder Mitgliedsstaat soll einen eigenen Verantwortlichen benennen, der die Umsetzung verfolgt. Außerdem ist ein Europäischer Datenausschuß geplant. Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen dem Entwurf zustimmen, damit er in Kraft treten kann. Eine Einigung könnte mehrere Jahre dauern. (gb)





CDU-Fachausschuß will Sender privatisieren

BERLIN. Ein Fachausschuß für das CDU-Programm zur Bundestagswahl 2021 hat die Privatisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefordert. „Langfristig sollten die Sendeanstalten schrittweise privatisiert werden“, heißt es in einem Empfehlungspapier des „Bundesfachausschusses Wirtschaft, Arbeitsplätze, Steuern“. Mit den Erlösen solle die CDU dann einen Medienfonds finanzieren, aus dem einzelne Programminhalte erstellt werden könnten. Bis es soweit ist, „sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf Aufgaben beschränkt werden, die private Anbieter nicht oder nur unzureichend gewährleisten können“. Beispiele hierfür seien die Themen Information, Bildung und Kultur. Gefördert werden sollen künftig nicht mehr ganze Sender, sondern einzelne Senderinhalte. (ls)