© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 03/21 / 15. Januar 2021

Meldungen

Zahl der Asylanträge 2020 erneut gesunken 

Berlin. Die Zahl der neu gestellten Asylanträge ist 2020 deutlich zurückgegangen. Wie das Bundesinnenministerium am Sonntag mitteilte, wurden im vergangen Jahr 76.061 grenzüberschreitende Asylanträge gestellt. Das waren 31,5 Prozent (35.033) weniger als im Vorjahr. Hinzu kamen 6.520 Asylerstanträge für in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr sowie 19.589 Asylfolgeanträge. Damit lag die Gesamtzahl der Asylgesuche 2020 bei 122.170 Anträgen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zeigte sich zufrieden über die Entwicklung. „Die Zahl der Asylbewerber ist erneut stark gesunken. Der Rückgang der Asylanträge in 2020 ist aber nicht allein auf die Corona-Pandemie zurückzuführen, denn die Zahlen sinken schon das vierte Jahr in Folge.“ Er wertete die Entwicklung als Beleg für die gelungene Steuerung der Migration. „Wir sind auf dem richtigen Weg“, betonte Seehofer. Die meisten grenzüberschreitenden Asylanträge stellten Syrer: 25.373 an der Zahl. Dahinter folgen mit 8.051 Afghanen und Iraker (7.335). In 2.878 Fällen konnte laut Ministerium das Herkunftsland nicht geklärt werden. In den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres hatten deutsche Verwaltungsgerichte 5.644 Asyl-Ablehnungen von Migranten aus Afghanistan aufgehoben. Damit widersprachen sie rund 59,1 Prozent der Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. (ag)





Landtag Hessen: Sitzverteilung ist gültig  

WIESBADEN. Der Hessische Staatsgerichtshof hat die Sitzverteilung im hessischen Landtag für rechtmäßig erklärt und damit eine Klage der AfD (JF 2/20) zurückgewiesen. Die hessische AfD-Fraktion hatte dem Landeswahlleiter vorgeworfen, die Ausgleichsmandate falsch berechnet zu haben. Das Gericht stellte nun tatsächlich „Unregelmäßigkeiten“ in der Berechnungsweise fest, die sich jedoch nicht auf die Mandatsverteilung auswirkten. Zuvor hatte bereits das nicht öffentliche Wahlprüfungsgericht, das ein Gremium des Landtags ist, die Beschwerde eines Wahlberechtigten verworfen und das Ergebnis der Abstimmung für gültig erklärt. Laut der AfD habe der im Oktober 2018 gewählte Landtag in Wiesbaden aus 138 statt 137 Abgeordneten bestehen müssen. Dieses zusätzliche Mandat wäre dann der AfD-Fraktion zugute gekommen, die so 20 statt 19 Abgeordnete im Landesparlament sitzen hätte. Zwischen der aktuell mit einer Stimme Mehrheit regierenden schwarz-grünen Landesregierung und der Opposition wäre somit ein Patt entstanden. Der Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Heinz, warf der AfD vor, staatliche Institutionen in ein schlechtes Licht rücken zu wollen. AfD-Fraktionschef Robert Lambrou nannte das Urteil einen „Erfolg für den hessischen Wähler“. Es sei künftig klar, wie das Wahlergebnis zu berechnen sei. (hr)