© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 05/21 / 29. Januar 2021

Gesetz zur Spitzenglättung wird zurückgezogen
Strommarkt am Ende
Holger Douglas

Der „Entwurf der Arbeitsebene“ fand nicht „die Billigung des Ministers“, hieß es gemütlich im Pressetext, mit dem Wirtschaftsminister Altmaier die Wogen glätten wollte. Dabei sollte das bereits im Dezember angekündigte Gesetz eher die Spitzen im Stromverbrauch glätten helfen. Es wurde jedoch schnell von der Homepage des Ministeriums entfernt, als klar wurde, daß dies nicht zu Ruhm und Ehre der E-Autos beiträgt. 

Denn die sollen zeitweilig nicht geladen werden dürfen. Kein Wind, kein Ladestrom, Batterie leer, E-Auto steht. Spitzenglättung charakterisiert die katastrophale Lage auf dem Strommarkt. Ohne Kohle- und Kernkraft sieht es duster aus, erst recht in zwei Jahren, wenn weitere Kraftwerke abgeschaltet werden sollen. Strom ist eben ein besonderer Saft, der nicht wie Zement oder Kohle gelagert werden kann. Er muß in genau dem Augenblick erzeugt werden, indem er gebraucht wird. 

Nicht täuschen darf, daß es nur um E-Autos geht. Kaskadenregelungen beschreiben bereits jetzt, wer wann abschalten und große Stromverbraucher abwerfen muß. Das kann eine Stadt wie Hamburg mit stromfressenden Hafenanlagen und Industriewerken sein. Diese „Last“ abzuwerfen, trüge zur Stabilisierung des restlichen Netzes bei. Energieversorgung eines Industrielandes sieht anders aus. Erheiternd wird sein, ob der Arbeitsebene ein anderer Begriff einfällt. Denn an der Sache etwas ändern – geht nicht. Wenn der Wind nicht will, stehen alle Räder still!