© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 06/21 / 05. Februar 2021

Meldungen

Wahlrechtsreform: FDP, Linke und Grüne klagen   

Karlsruhe. FDP, Grüne und Linke haben beim Bundesverfassungsgericht eine Normenkontrollklage gegen die Wahlrechtsreform der großen Koalition eingereicht. Die Oppositionsparteien werfen Union und SPD vor, sich durch das Gesetz einen Vorteil verschafft zu haben. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Marco Buschmann, sprach von „so etwas wie politischer Selbstbedienung“. Das Gesetz, das Unionsparteien und SPD im Oktober 2020 beschlossen hatten, sieht keinen Ausgleich von bis zu drei Überhangmandaten vor. Wahlkreismandate sollen zudem teilweise auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Ländern angerechnet werden. Ab Januar 2024 ist demnach geplant, die 299 Wahlkreise auf 280 zu reduzieren. Ziel ist es, den Bundestag zu verkleinern, dessen 598 Sitze, die über die Zweitstimmen verteilt werden, derzeit um 111 Abgeordnete überbelegt sind. Die Kläger bezweifeln die Effektivität der Neuregelung und befürchten einen Trumpf für die Union. Die Prozeßbevollmächtigte Sophie Schönberger kritisierte, die Reform sei „unvollständig und widersprüchlich“. Gibt das Gericht dem Antrag statt, tritt das alte Wahlrecht in Kraft. (hr)





Mehr Rechtsextremisten mit Waffenerlaubnis 

Berlin. Die Zahl der Rechtsextremisten mit Waffenerlaubnis ist 2020 um fast 35 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Martina Renner (Linke) hervor. Ende Dezember 2020 hatten die Sicherheitsbehörden 1.203 „tatsächliche oder mutmaßliche“ Rechtsextremisten identifiziert, die über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen. Im Milieu der sogenannten Reichsbürger wurden 2019 insgesamt 528 Personen mit Waffenerlaubnis festgestellt. Der Anstieg beruhe „zum Teil auf dem gestiegenen Personenpotential im Phänomenbereich Rechtsextremismus“, erklärte das Bundesinnenministerium. Zudem ermögliche das neue Waffenrecht alle drei Jahre eine Prüfung der „Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung“ der Besitzer (JF 48/19). Der Verfassungsschutz gibt Auskunft darüber, ob eine Person als Extremist bekannt ist. Ein Entzug der Waffenbesitzkarte beispielsweise muß im Einzelfall begründet werden. Im Jahr 2019 zählte das Bundeskriminalamt (BKA) für den Phänomenbereich rechts der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) 490 Straftaten, darunter 176 Gewaltdelikte, bei denen Schußwaffen gebraucht wurden. Für das vergangene Jahr liegen noch keine Zahlen vor. Seit 2015 unterscheidet das BKA in seiner Statistik nicht mehr zwischen sichergestellten legalen und illegalen Waffen (JF 3/21). Renner kritisierte auf Twitter, daß die Einbindung des Geheimdienstes nicht zu mehr Sicherheit führe, sondern den Entzug von Waffen erschwere. (hr)