© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 07/21 / 12. Februar 2021

Ein Vorgeschmack auf chinesische Verhältnisse
Digitalisierte Anwaltschaft
(dg)

Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs sollte 2016 deutsche Justizgeschichte geschrieben werden. Nicht weniger als „die Digitalisierung der Anwaltschaft“ hatten sich Rechtspolitiker und Standesvertreter der Bundesrechtsanwaltskammer auf die Fahnen geschrieben. Aber es endete zunächst dort, wo viele im besten Deutschland, das es je gab, „historisch“ getaufte Projekte enden: im Desaster. Denn kurz nach der Inbetriebnahme des „besonderen elektronischen Anwaltspostfachs“ (beA) im Dezember 2017 mußte das jedem Hacker zugängliche System, das einen „sicheren rechtswirksamen Austausch“ zwischen Anwälten und Gerichten ermöglichen sollte, wegen gravierender Sicherheitsmängel abgeschaltet werden. Ein Neustart erfolgte im September 2018, ohne daß es bisher zum vergleichbaren GAU kam. Kritiker, die datenschutzrechtliche Bedenken tragen, wittern einen Einstieg in „chinesische Verhältnisse“, zumal die versprochene „Beschleunigung des Rechtsverkehrs“ noch ausgeblieben ist. Bestätigt sieht sich ihr Argwohn, nachdem jetzt Digitalisierungsmuffeln ohne beA die „Einleitung berufsrechtlicher Maßnahmen“ angedroht wurde, sollten sie das System nicht „aktiv und passiv nutzen“. Zumal auch das bald „alternativlos“ ist, denn ab 1. Januar 2022 dürfen Gerichte postalisch zugestellte Anwaltspost als rechtsunwirksam einstufen.


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