© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 08/21 / 19. Februar 2021

Klage der Woche
Aloha in Karlsruhe
Hermann Rössler

Wegen eines Tattoowunschs für den Unterarm hat ein bayerischer Polizist eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Hauptkommissar Jürgen Prichta sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt, weil sein Dienstherr ihm dieses Ansinnen nicht gestatten will. Entscheidend ist dabei das Körperteil, auf dem der Mittvierziger den Schriftzug „Aloha“ sehen möchte. 2016 urteilte schon das Verwaltungsgericht Ansbach, das Tattoo könne bei Einsätzen „zu einer Minderung des Ansehens“ führen. Dem Beamten leuchtet das nicht ein, immerhin streitet er seit bald acht Jahren um sein Anliegen vor Gericht. Dem hawaiianischen Freundschaftsgruß zum Trotz hat das bayerische Beamtengesetz rechtlichen Bestand. Durch Artikel 75 ist die oberste Dienstbehörde befugt, „nähere Bestimmungen über das Tragen von Dienstkleidung und das während des Dienstes zu wahrende äußere Erscheinungsbild der Beamten“ zu treffen. Zuletzt bestätigte dies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im vergangenen Jahr – in dritter Instanz. Prichta bleibt bei seiner Idee, auf die er gekommen sei, als er die Flitterwochen mit seiner Frau auf der Insel im Zentralpazifik verbrachte, wie er dem Spiegel verriet. An anderen Stellen schmückten ihn bereits Figuren aus dem Hawaiianischen. Dadurch sei er kein schlechter Polizist. Seine Uniform will er denn auch nicht gegen ein geblümtes Hawaiihemd eintauschen.