© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 08/21 / 19. Februar 2021

Falsche Schuldzuweisung
Eine Studie empfiehlt der AfD, sich nicht juristisch gegen Verfassungsschutzbehörden zu wehren: Das Grundgesetz sei das Problem
Ulrich Vosgerau

Die AfD befindet sich nun im Griff des Phänomens, das die Älteren von den beiden ersten parlamentarischen Legislaturperioden in den achtziger Jahren der Grünen her kennen: dem Kampf zwischen Realos und Fundamentalisten. Daß in der Politik am Ende nur Realos gewinnen können, liegt in der Natur der Sache. Daß es immer auch Fundis gibt, beruht auf einem individualpsychologischen Phänomen: Wer sich nur die größten, absoluten Ziele setzt, eine neue Welt, ein anderes Leben, wird davon entlastet, im täglichen, von Rückschlägen begleiteten Dicke-Bretter-Bohren Politik als unabwendbare Plackerei zu erleben, bei der so oft die schäbige Konkurrenz gewinnt. Das steckt hinter der blauen Blume der Romantik. Millionen Unzufriedene heute sehnen sich aber nach Helmut Schmidt und weder nach politischer Romantik noch den Grabenkämpfen der Weimarer Republik.

In dieser Situation erscheint die Broschüre eines vermeintlichen Experten für Staatsrecht, der die AfD in fundamentaler Weise über die verfassungsrechtliche Situation der Gegenwart und die Rolle der Opposition darin aufklären will. Dabei fällt gleich auf, daß Josef Schüßlburner auf verfassungstheoretische Kenntnisse rekurriert, die man ihm im juristischen Grundstudium vielleicht vermittelt haben mag. Früher spielte Verfassungsrecht oft keine größere Rolle, und es wurde dessen Vergänglichkeit betont und begrüßt. Die höchst ertragreiche, fünfzigjährige Debatte über die Legitimität des Grundgesetzes und die Rolle des Deutschen Volkes im Verfassungsrecht – von „Verfassunggebung und verfassunggebende Gewalt des Volkes“ (Steiner 1966) über „Die verfassunggebende Gewalt nach dem Grundgesetz“ (Murswiek 1978) bis zu „Staatliche Gemeinschaft und Staatengemeinschaft“ (Vosgerau 2016) hat er augenscheinlich nicht zur Kenntnis genommen. 

Scheitern der AfD durch den Verfassungsschutz 

Was hat es auf sich mit der Verfassung und dem Verfassungsschutz? Nicht ganz zu Unrecht meint Schüßlburner: „Wenn (...) die AfD scheitert, was aufgrund der geschilderten Umstände nicht verwunderlich wäre, dann ist dies erkennbar vor allem auf den ‘Verfassungsschutz’ zurückzuführen“, und ergänzt: „Wie dies bei den Republikanern ablief, kann aus journalistischer Sicht (...) nachgelesen werden; abstrahiert man (...) von konkreten Umständen und Personen, können AfD-Leute dort schon das weitere Schicksal ihrer Partei nachlesen.“ 

Dies ist in der Tat sehr besorgniserregend und man dürfte erwarten, daß die Verantwortlichen nun ihre sämtlichen Anstrengungen dem Ziel unterordnen, eben dies zu vermeiden. Etwas unbegreiflicherweise rät Schüßlburner hiervon aber gerade ab. Und zwar mit folgender Begründung: „Die Demokratie ist gegen den sogenannten Verfassungsschutz und im Zweifel auch gegen Verfassungsgericht und Grundgesetz durchzusetzen!“ Dieser Satz ist aber nicht nur etwas peinlich bemüht verfassungsfeindlich, er zeugt auch von laienhaftem Unverständnis. Denn es gibt keine naturwüchsige Demokratie, die in eines Herrn Schüßlburners Brust gedeiht und von dort aus dem staatlich verfaßten Volk zuteil wird. Wessen „Zweifel“ sollten übrigens zur Durchsetzung der Demokratie „gegen Verfassungsgericht und Grundgesetz“ entscheidend sein, die von Schüßlburner persönlich? 

Demokratie ist aus verfassungsrechtlicher Sicht der Inbegriff derjenigen Rechtsvorschriften eines konkreten Verfassungsgesetzes, die die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte sei es des Staatsvolkes, sei es der betroffenen Individuen zum Gegenstand haben, was freilich nicht die Frage ausschließt, ob die unter einer bestimmten Verfassungsordnung geltenden Regeln insgesamt die Bewertung als „demokratisch“ objektiv noch verdienen. Der Satz aber, Demokratie sei „im Zweifel gegen das Grundgesetz durchzusetzen“, disqualifiziert den Juristen Schüßlburner intellektuell. 

Politisch ist das Beharren auf die eigene, unbedingte Verfassungstreue das Nonplusultra der AfD und muß es bleiben. Denn sie wurde begründet zur Abwehr der europäischen Staatsschuldenvergemeinschaftung entgegen allem zuvor jahrzehntelang gemachten Versprechungen, und sie erstarkte wegen des Protests gegen die große Grenzöffnung von 2015; beides waren völlig offensichtlich rechts- und verfassungswidrige staatliche Maßnahmen, die von einer faktischen Allparteienkoalition durchgesetzt wurden. 

„Wir sind der Verfassungsschutz!“ müßte mit konkretem Bezug auf das Regierungshandeln daher das Motto sein. Dies wird aber langfristig aussichtslos bleiben, wenn nicht mit gleicher Konsequenz parteiintern das Verbot durchgesetzt wird, Indizien zu liefern, die von Verwaltungsgerichten als Rechtfertigung geheimdienstlicher Maßnahmen gegen die AfD verstanden werden könnten. Das ist technisch gar nicht so schwer. Es gibt Regeln, die Urteile der Verwal-tungsgerichte im großen und ganzen meist vorhersagbar machen. Diese beinhalten viele Zweifelsfälle, bei denen dann eben immer der „sicherste Weg“ zu wählen ist. 

Nicht die USA, sondern die 68er bestimmen den Kurs

Insofern muß seit dem auf konkrete Handlungsempfehlungen hinauslaufenden Rechtsgutachten des Freiburger Staatsrechtslehrers Dietrich Murswiek eigentlich gelten, daß die AfD kein Erkenntnis-, sondern nur ein Umsetzungsproblem hat. Es scheint nicht immer einfach zu sein, derartige politische „Compliance“-Regeln, deren Beachtung zur Abwehr erheblicher rechtlicher Risiken erforderlich ist, intern durchzusetzen.

Für Schüßlburner ist aber nicht die politische Compliance, sondern das Grundgesetz selbst das Problem. Dabei scheint er einerseits die AfD bereits für gescheitert und eventuelle Nachfolgeorganisationen wegen der wachsenden Macht der „etablierten Kräfte“ über das Internet und alternative Medien für aussichtslos zu halten. Zugleich will er die AfD „und damit den politischen Pluralismus in Deutschland“ aber „retten“. Hierzu müsse das „Versagen“ des „maßgeblichen Personals“ bei der Opposition vermieden werden. Dieses liege wiederum darin, daß das Wesen der Situation der Bundesrepublik un-ter dem Grundgesetz verkannt würde. 

Da das Grundgesetz durch das alliierte Militärregime genehmigungsbedürftig gewesen sei, sei es eigentlich keine richtige Verfassung, sondern diene wie das langjährige alliierte Besatzungsstatut alliierten Interessen und sei dazu da, eine „amerikafreundliche Parteienland-schaft“ zu etablieren. Eine sowjetfreundliche Parteienlandschaft wäre indessen in Westdeutschland auch kaum mehrheitsfähig gewesen, und man fragt sich allgemein, was die bekannten Umstände in der unmittelbaren Nachkriegszeit mit den Problemen der heutigen AfD zu tun haben sollen. 

Denn es verhält sich ja nicht so, daß die Kriminalisierung des gesunden Menschenverstandes in der Nachkriegszeit beginnt; sondern noch etwa im Jahre 1985 propagierten eigentlich alle politischen Parteien (außer den Grünen) das, was heute als „rechtsradikal“ gelten soll. Noch 1987 ging das Bundesverfassungsgericht in seinem Teso-Beschluß von einer übergeordneten Pflicht des Staates aus, die Identität und Einheit des – ontologisch, nicht rechtspositivistisch verstandenen! – deutschen Volkes „als Träger des völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrechts zukunftsgerichtet auf Dauer zu bewahren“. Die Kulturrevolution, die unter anderem durch das karrieremäßige Ankommen von 68er-Akteuren in den Chefetagen der Zeitungen und vielfach auch der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender seit den frühen 1990er Jahren allmählich quasihoheitlichen Charakter gewann, wurde kaum von großen Amerikafreunden getragen. Gerhard Schröder, der nachgereichte Kanzler der 68er-Generation, folgte den USA gerade nicht in den Irak, was jeder CDU-Kanzler getan haben würde – und der Wähler dankte es ihm. Und daß explizit „konservative“ Parteien in Deutschland wenig Anklang finden, geht, anders als der Autor vermutet, nicht auf Machenschaften der CIA zurück, sondern ist in Deutschland Konstante seit dem Kaiserreich.

Sein konkreter Vorschlag zur Abwendung des Scheiterns der AfD scheint – man glaubt es kaum! – neben einer „Rezeption der Schweizer Verfassung“ vor allem die Wiedereinführung der Weimarer Reichsverfassung (!) zu sein. Diese sei wenigstens demokratisch legitimiert gewesen, ganz anders als das Grundgesetz, über das es erst einmal eine Volksabstimmung geben müsse. Aber das ist eine Milchbürger- bzw. Reichsmädchenrechnung: Denn hätte es 1949 eine Volksabstimmung gegeben, so könnte diese heute keine legitimierende Wirkung mehr haben, da fast niemand mehr lebt, der damals, über 21jährig, daran hätte teilnehmen können. 

Freie Umdeutung des Grundgesetzes

Das Plebiszit müßte also offenbar alle zehn Jahre wiederholt werden, und das würde auch von dem mit über siebzig Jahren Verspätung angeblich nachzuho-lenden Plebiszit gelten. Aber der plébiscite de tous le jours (Ernest Renan) funktioniert anders und ist in Deutschland positives Recht. Artikel 146 des Grundgesetzes erlaubt die Verfassungsneuschaffung ausdrücklich und legalisiert mithin die Revolution. Daraus folgt im Umkehrschluß, daß das Grundgesetz, solange diese ausbleibt, offenbar gültiger Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts des Deutschen Volkes ist.

Was Schüßlburner in seinem Das-Grundgesetz-ist-das-Problem!-Stupor völlig entgeht, ist der geradezu offensichtliche Umstand, daß die permanente Revolution, die wir etwa seit Mitte der 1990er Jahre erleben, nichts mit Verfassungsänderungen oder Volksabstimmungen zu tun hat, sondern mit der Umdeutung geltenden Verfassungsrechts. Die verfassungsrechtliche Pointe ist, daß die Forderung der vormaligen „Verfassungspatrioten“ im Jahr 1990, nämlich nach der Abschaffung des Grundgesetzes und seiner Ersetzung durch eine halbkommunistische „gesamtdeutsche Verfassung“, heute tatsächlich erfüllt worden ist, nicht durch Änderungen, sondern durch freie Umdeutung von Begriffen wie „Menschenwürde“, „Gleichheit“ und „Demokratie“. It’s the media, stupid! Das Grundgesetz ist hervorragend, und wem es immer noch nicht paßt, der muß es eben besser deuten; die Grünen wissen das, Schüßlburner nicht.

Die innere Spaltung der Grünen endete, als die Realos Minister wurden. Jürgen Trittin wurde durch den Anblick des Dienstwagens von Joseph Fischer über Nacht vom Kommunismus geheilt. Daß der AfD die Zeit für vergleichbare Prozesse bleibt, ist zu hoffen; denn der CDU steht nach dem Abgang Merkels in der Wählergunst voraussichtlich eine ähnliche Entwicklung bevor, wie sie die SPD seit dem Abgang Schröders genommen hat. Millionen Wähler suchen demnächst neue politische Heimaten. Eine sehr heterogene Gruppe; was sie allein verbindet, ist eigentlich: sie sind für das Grundgesetz, und sie fürchten sich vor Staatsfeinden. Es ist in der Tat zu hoffen, daß das maßgebliche Personal nicht versagt.






Dr. habil. Ulrich Vosgerau lehrte Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht sowie Rechtsphilosophie an mehreren Universitäten.

Josef Schüßlburner: Scheitert die AfD? Die Illusion der Freiheitlichkeit und die politische Alternative. Verein für Staatspolitik, Schnellroda 2020, broschiert, 72 Seiten, 7 Euro