© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 09/21 / 26. Februar 2021

Meldungen

Mißbrauchsbeauftragter kritisiert Woelki  

Köln. Der Mißbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, hat die fehlende Transparenz in der Aufarbeitung der Mißbrauchsfälle im Kölner Erzbistum kritisiert. Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki habe nach hohen Erwartungen in die Aufklärung der Fälle mehrfach enttäuscht, sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger. Statt „Vertrauen, Hoffnung, Zuversicht“ erzeuge die Lage in der Domstadt gerade das Gegenteil: „Mißtrauen und Skepsis.“ Woelki hält wegen rechtlicher Bedenken seit knapp einem Jahr ein Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl unter Verschluß, das den Umgang mit sexuellem Mißbrauch im Erzbistum untersucht hat. Im März soll das Gutachten des Kölner Strafrechtlers Björn Gercke veröffentlicht werden. Erst dann könne man sich ein Urteil bilden, „ob Kardinal Woelkis Entscheidung sachgerecht war“, sagte Rörig. Gercke bestätigte, daß es sich im untersuchten Zeitraum ab 1975 um 300 Opfer und 200 Beschuldigte handele. In einem Hirtenbrief kündigte Woelki eine „konsequente Aufklärung der Mißbrauchsvergehen“ an. Von Mittwoch bis Freitag findet die Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz statt. (hr)

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Polizeigewerkschaft weist Vorwürfe zurück 

BERLIN. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat dem Land Baden-Württemberg geraten, Rechtsmittel gegen ein Urteil im Fall eines Asylsuchenden in Ellwangen zu prüfen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte Ende vergangener Woche einem Einwanderer recht gegeben, der wegen einer Razzia in einer Migrantenunterkunft in Ellwangen vor Gericht gezogen war. Zwar habe es sich bei der Erstaufnahmeeinrichtung zum Zeitpunkt der Durchsuchung vor fast zwei Jahren laut Polizeirecht um einen „gefährlichen Ort“ gehandelt. Dennoch seien das Betreten des Zimmers des Kameruners sowie der Einsatz von Kabelbindern rechtswidrig gewesen. Den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Migranten wertete das Gericht auch deshalb als unverhältnismäßig, weil die Razzia schon um 5.19 Uhr morgens stattgefunden habe. „Die Polizei kann das Urteil mit Gelassenheit aufnehmen“, sagte DPolG-Chef Rainer Wendt am Montag der JUNGEN FREIHEIT. Eine Berufung solle dennoch sorgfältig geprüft werden, „denn die frühe Uhrzeit der Durchsuchungsmaßnahmen ist ja keineswegs willkürlich gewählt“. Der gewählte Zeitpunkt habe in der Regel polizeitaktische Gründe und diene nicht der Entwürdigung des Betroffenen. Die Klage des 31 Jahre alten Kameruners gegen seine Abschiebung im Juni 2018 hatte dagegen keinen Erfolg. Bereits im Dezember 2018 war er nach Deutschland zurückgekehrt und hatte einen Asylfolgeantrag gestellt. Über diesen wird derzeit noch gerichtlich verhandelt. (ls)