© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 10/21 / 05. März 2021

Meldungen

Hessen: Muezzin braucht keine Genehmigung 

Wiesbaden. Muezzinrufe sind laut der hessischen Landesregierung auch ohne Erlaubnis möglich. „Für den muslimischen Gebetsruf, mit oder ohne Lautsprecher, bedarf es – entgegen der Annahme der Fragesteller ‒ keiner (immissionsschutzrechtlichen) Genehmigung; Genehmigungen wurden daher nicht erteilt und können daher auch nicht zurückgenommen oder widerrufen werden“, antwortete die schwarz-grüne Landesregierung auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion. Bei den für den islamischen Gebetsruf verwendeten Lautsprechern handele es sich um nicht genehmigungspflichtige Anlagen. Über eine Übersicht, in welchen hessischen Kommunen der Muezzinruf ertönt, verfüge die Regierung nicht. Im Herbst hatte das Oberverwaltungsgericht Münster geurteilt, daß die Ditib-Gemeinde in der Stadt Oer-Erkenschwick wieder per Lautsprecher zum Gebet rufen darf. Ein Bewohner hatte zuvor gegen die von der Stadt erteilte immissionsschutzrechtliche Ausnahmeregelung geklagt und in erster Instanz recht bekommen. Die AfD hatte in ihrer Anfrage beklagt, der islamische Gebetsruf erfolge „vielfach unter massiver Mißbilligung von seiten der betroffenen, nicht muslimischen Bevölkerung“. Die Oppositionspartei gab zu bedenken, ob der Muezzinruf nicht eine Beeinträchtigung im Sinne der negativen Religionsfreiheit darstelle. Darunter versteht man die Freiheit, einen Glauben nicht haben oder ein religiöses Bekenntnis nicht abgeben zu müssen. Die hessische Regierung sah das jedoch anders: Es bestehe kein Recht darauf, „vom Kontakt mit abweichenden Glaubensbekundungen oder religiösen Symbolen verschont zu bleiben“. (ls)





Zehneinhalb Jahre Haft für IS-Statthalter 

CELLE. Das Oberlandesgericht Celle hat den mutmaßlichen Chefideologen und Statthalter der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) in Deutschland, „Abu Walaa“, zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt (JF 6/21). Er und drei Mitangeklagte sollen mehrere Personen radikalisiert und in Kriegsgebiete des Mittleren Ostens geschickt haben, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Der 37jährige irakische Hauptangeklagte und seine Komplizen sollen vor allem in Niedersachsen und dem Ruhrgebiet für den IS rekrutiert haben. Die drei Mitangeklagten erhielten Freiheitsstrafen zwischen vier und acht Jahren. „Abu Walaa“ war zuvor Imam in einer Moschee eines Hildesheimer Islamvereins. Die inzwischen verbotene Organisation galt als Sammelbecken für Salafisten und Dschihadisten in Deutschland. Mehrere von den Verurteilten radikalisierte Männer sollen im Irak Selbstmordanschläge verübt haben. Der Prozeß kostete knapp zehn Millionen Euro für Pflichtverteidiger, Dolmetscher, Sachverständige und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen. Er dauerte mehr als drei Jahre. (ag)