© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 11/21 / 12. März 2021

Meldungen

Freispruch: Biologe ist kein Volksverhetzer 

Kassel. Das Landgericht Kassel hat den Evolutionsbiologen Ulrich Kutschera am Dienstag vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen und damit ein erstinstanzliches Urteil aufgehoben. Die Äußerungen des Biologieprofessors seien eine vom Grundgesetz geschützte Meinung, die auch scharf und verletzend sein dürfe, berichtete die „Hessenschau“. Kutschera hatte 2017 in einem Interview über das Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare gesagt: „Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmißbrauch auf uns zukommen.“ Kinder lesbischer Paare, die mittels künstlicher Befruchtung gezeugt wurden, bezeichnete er als „bemitleidenswerte Befruchtungsprodukte“. Er begründete seine Aussagen mit evolutionsbiologischen Erkenntnissen. Die Mutter-Kind-Bindung habe sich über  150 Millionen Jahre hinweg „als stärkstes Band überhaupt herausgebildet“. Einem Kind die Mutter zu entziehen, sei „eine Verletzung des elementarsten Menschenrechts, das überhaupt existiert“. Das Amtsgericht Kassel hatte ihn im August vergangenen Jahres wegen Beleidigung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Volksverhetzung gefordert. Diesen Tatbestand sah der Richter jedoch nicht erfüllt. Die Staatsanwaltschaft hat nun die Möglichkeit, binnen einer Woche Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts einzulegen. (ls)





Rigaer 94: Besetzer müssen Einsatz dulden 

Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Dienstag entschieden, daß das Bezirksamt Berlin-Friedrichshain die linksextremen Hausbesetzer in der Rigaer Straße 94 verpflichten muß, eine Begehung zu dulden. Damit gab das Gericht dem Eilantrag des Eigentümers statt. Zuvor hatte auch der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) den Bezirk angewiesen, eine Begehung des Gebäudes zu ermöglichen. Bereits Anfang Februar war Vertretern des Eigentümers und einem Brandschutzgutachter gerichtlich der Zutritt in alle Räume des Gebäudes erlaubt und Polizeischutz zugesagt worden (JF 8/21). Bezirksstadtrat Florian Schmidt (Grüne) versuchte jedoch durch eine eigene Begehung, einen Polizeieinsatz an dem Szeneobjekt zu verhindern. Geisel erklärte diese Begutachtung für unzureichend. Der ursprünglich für diese Woche geplante Einsatz muß allerdings verschoben werden. (hr)