© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 12/21 / 19. März 2021

Meldungen

Internes Verfahren gegen „Bild“-Chef Reichelt

Berlin. Der Chefredakteur der Bild-Zeitung, Julian Reichelt, ist in das Visier eines internen Compliance-Verfahrens geraten. Die Aufgabe der Ermittler des Axel-Springer-Verlags ist es, die Verlagsrichtlinien durchzusetzen: keine Korruption, kein Mobbing, keine sexuellen Nötigungen und das ohne Ansehen der Person. Welche Vorwürfe genau es sind, die gegen Reichelt im Raum stehen, ist nicht bekannt. Allerdings schrieb der Spiegel, es gehe in dem Fall um die Vorgesetztenrolle, „Nötigung und Mobbing“, Reichelts Verhalten gegenüber „rund einem halben Dutzend Mitarbeiterinnen“ sowie um „Machtmißbrauch und die Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen“. Reichelt weist die Vorwürfe von sich und geht laut NZZ-Deutschland presserechtlich gegen den Spiegel vor, da das Magazin ihn nicht mit den Anschuldigungen konfrontiert hätte und Verdachtsberichterstattung betreibe. Springer-Chef Mathias Döpfner bat unterdessen in einer internen Mail alle Mitarbeiter um Fairneß und nicht um eine Vorverurteilung. Trotzdem hat die Axel Springer SE Reichelt „befristet von seinen Funktionen freigestellt“, um „eine ungestörte Aufklärung sicherzustellen und die Arbeit der Redaktion nicht weiter zu belasten“, hieß es in einer Stellungnahme. Die Untersuchung sei noch nicht abgeschlossen, es liege bislang kein Ergebnis vor, weder in die eine noch in die andere Richtung. (mec/gb)





Clearingstelle für Urheberrecht gegründet

Berlin. Rechteinhaber aus Musik-, Sport- und Filmgeschäft, Internetanbieter wie Vodafone und Telekom sowie der Branchenverband Bitkom haben vergangene Woche die „Clearingstelle Urheberrecht im Internet“ (CUII) gegründet. Ziel ist es, „strukturell urheberrechtsverletzende Webseiten“, die beispielsweise Filme oder Serien illegal anbieten, in Deutschland zu sperren. Dazu wurde ein Verfahren entwickelt, mit dem der Zugang zu entsprechenden Online-Angeboten „nun außergerichtlich gesperrt werden kann, wenn die gemeinsam eingerichtete unabhängige Clearingstelle unter Vorsitz eines pensionierten Richters des Bundesgerichtshofes dies empfiehlt und die Bundesnetzagentur (BNetzA) keine Bedenken gemäß der EU-Netzneutralitätsverordnung hat“, erklärte der Bundesverband Musikindustrie. (gb)