© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 12/21 / 19. März 2021

Bürgeridentität – ein aufgewärmter Verfassungspatriotismus
Zurück zu Habermas
(wm)

Der freiheitliche Verfassungsstaat, so doziert die Politologin Sandra Kostner (PH Schwäbisch Gmünd), könne niemandem die Verpflichtung auferlegen, sich seine Werte und Normen zu eigen zu machen. Trotzdem müsse er sicherstellen, daß die überwiegende Bevölkerungsmehrheit diese „freiheitliche Kultur“ mitträgt, weil davon sein Fortbestand abhängt (Neue Gesellschaft/Frankfurter Hefte, 3/2021). Woraus Kostner korrekt ableitet, daß ein solcher Staat darauf achten müsse, die ihn tragende Kultur nicht zu schwächen. „Beispielsweise durch die Aufnahme großer Zahlen von Migrantinnen und Migranten, denen diese freiheitliche Kultur fremd ist und die nur bedingt bereit sind, die grundlegenden Werte dieser Kultur zu verinnerlichen.“ Vor allem dürfe er die Verletzung seiner Werte nicht hinnehmen oder gar honorieren, indem er „Vereinigungen, die ebendiese Werte nicht teilen“, primär „Verbände, die eine islamistische Agenda verfolgen“, finanziell fördere oder durch Gesprächsformate („Islamkonferenz“) aufwerte. Stattdessen sollte der Staat als einzig zulässige Kollektividentität die „Bürgeridentität“ stärken. Womit Kostner wieder bei Jürgen Habermas’ gescheitertem „Verfassungspatriotismus“ landet, der für das Zusammenleben „aller Menschen“ allein die Einhaltung rechtsstaatlich-demokratischer Verfahrensregeln voraussetze. 


 www.frankfurter-hefte.de