© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 13/21 / 26. März 2021

Meldungen

Zahl ausländischer Straftäter verdoppelt  

Berlin. Die Zahl verurteilter ausländischer Straftäter in Deutschland hat sich im vergangenen Jahrzehnt um 51 Prozent erhöht. 2019 hatte mehr als ein Drittel der Verurteilten keine deutsche Staatsbürgerschaft, geht aus einer Antwort des Bundesjustizministeriums auf die Anfrage des Bundestagsabgeordneten René Springer (AfD) zurück, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegt. Türken, Rumänen, Polen, Italiener, Serben, Iraker und Russen waren am häufigsten unter den Verurteilten. 2019 waren die häufigsten von Ausländern begangenen Delikte Diebstähle (38.000 Fälle), Fahren ohne Führerschein (20.000), Betrug (19.000), Erschleichen von Sozialleistungen (18.000), Trunkenheit im Verkehr (14.000) und Körperverletzung (12.000). Für 2019 verzeichnet die Statistik über verurteilte Ausländer genau 9.313 Straftäter, die gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen hatten. Im gleichen Jahr waren waren 37,5 Prozent aller verdächtigen Gewalttäter Ausländer. Darunter waren Syrer mit 12,2 Prozent am stärksten vertreten. „Der starke Anstieg der Verurteilungen bei ausländischen Straftätern weist auf ein wachsendes Problem hin, vor dem man die Augen nicht verschließen darf“, meinte Springer. „Wer unsere Gastfreundschaft mißbraucht und Straftaten begeht, muß sein Aufenthaltsrecht verlieren und konsequent abgeschoben werden“, so die Forderung des Abgeordneten. (ag)





Regierung beschließt harten Oster-Lockdown 

Berlin. Bund und Länder haben sich bei ihrem Treffen am Montag auf einen harten Lockdown über die Ostertage verständigt sowie eine Verlängerung der bisherigen Maßnahmen bis zum 18. April beschlossen. Von Gründonnerstag bis Ostermontag soll das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben weitgehend heruntergefahren werden, heißt es in dem Beschluß. Die Kirchen werden gebeten, Gottesdienste nur virtuell abzuhalten. Gründonnerstag und Ostersamstag gelten als einmalige „Ruhetage“. Lediglich am Karsamstag dürfen Lebensmittelgeschäfte öffnen. „Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause“, formulieren es Bund und Länder. Ansammlungen im Freien sind verboten. Im Privaten dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mit eingerechnet. Auch die Gebetshäuser der Moslems und Juden bleiben geschlossen. Wo die Gastronomie bisher den Außenbereich schon wieder öffnen durfte, muß sie dies nun rückgängig machen. Friseure sollen hingegen weiter arbeiten können. Der Beschluß sieht auch eine sogenannte Notbremse für Regionen mit einer Inzidenz von über 100 an sieben aufeinander folgenden Tagen vor. Hier können verschärfte Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren verhängt werden. Urlaub im eigenen Land bleibt ebenfalls verboten. (krk/hr)