© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 13/21 / 26. März 2021

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Gericht: Dienstverbot für KSK-Soldat rechtswidrig 

KOBLENZ/ BERLIN. Das Truppendienstgericht Süd in Koblenz hat das gegen einen Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) verhängte Verbot, den Dienst auszuüben und die Uniform zu tragen, aufgehoben. Die im Dezember 2019 durch den Kommandeur der Eliteeinheit angeordneten Maßnahmen seien rechtswidrig, so die Richter in ihrem Beschluß. Der Oberstabsfeldwebel war 2019 vom Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) als sogenannte Verdachtsperson in der Bundeswehr gemeldet worden, da gegen ihn „vorhaltbare Erkenntnisse mit Bezug zum Extremismus“ vorlägen. Begründet wurde dies unter anderem mit Tätowierungen, die Symbole aus der nordisch-germanischen Mythologie enthielten. Laut dem Kommandeur des Kommandos, Brigadegeneral Markus Kreitmayr, bestünden daher begründete Zweifel an der Einstellung des Portepeeunteroffiziers zur verfassungsmäßigen Ordnung. Das Koblenzer Truppendienstgericht gab nun der Beschwerde des Soldaten dagegen statt. Es lägen keine ausreichenden Umstände vor, die solche Zweifel begründeten. So enthielten seine Tätowierungen keine Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Mit der Entscheidung des Gerichts hat die Bundeswehr eine erneute juristische Niederlage gegen ein Mitglied des Kommandos kassiert. Im November 2020 hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Begründung des Personalamts der Bundeswehr, einen KSK-Offizier nach über 30 Dienstjahren zu entlassen, als nicht ausreichend zurückgewiesen (JF 48/20). Unterdessen hat Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) disziplinare Vorermittlungen gegen KSK-Kommandeur Kreitmayr wegen des Verdachts auf Verletzung der Dienstpflichten eingeleitet. Hintergrund ist die Amnestie (JF 10/21) zur Rückgabe verschwundener Munition. (vo)